Kategorie: Management

Jetzt zum Webinar anmelden: „Mehr Sicherheit im Wellnessbereich“ am Dienstag, 29. April

Ihre Kunden fliegen auf Wellness? Sie haben Saunen, Pools und Ruheräume vom Feinsten und die Gäste genießen die Zeit beim Schwitzen oder bei einer Massage? Doch mit der Idylle ist es schnell vorbei, wenn sich ein Gast verletzt oder ein Brand im Saunabereich ausbricht.

Hoteliers müssen vermehrt Saunabrände bei ihren Versicherungen melden. Die Feuer bedrohen nicht nur Gäste und Personal, sondern auch die wirtschaftliche Existenz des Betriebes. Wo die Gefahren lauern und wie Sie sich wirkungsvoll schützen können, stellen wir Ihnen in einem Online-Seminar vor.

„Mehr Sicherheit im Wellnessbereich“

Termin: Dienstag, 29. April 2025 um 10 Uhr

Als Hotelier ist die Veranstaltung für Sie kostenlos! Einfach hier klicken für Ihre Anmeldung.
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Für Fragen zum Webinar oder zu Ihrem Versicherungsschutz wenden Sie sich einfach per Mail an uns: service@fritzufritz.de

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Klimawandel: Stürmisches Frühjahr

Immer wieder kommt es in den ersten Monaten des Jahres zu Stürmen, die regional massive Schäden verursachen. Sturmtiefs mit Windgeschwindigkeiten von 150 Stundenkilometern ziehen durchs Land und zerstören Häuser, Inventar und Autos. Aber wer zahlt welchen Schaden?

Trifft ein Sturm auf eine bestehende Infrastruktur, werden häufig unterschiedliche Gebäudeteile und die Außenanlagen beschädigt. Ab Windstärke 8, also ab 62 km/h Windgeschwindigkeit spricht man in der Versicherungswirtschaft von Sturm gemäß den Versicherungsbedingungen. Versichert sind nicht nur direkte Schäden wie abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben. Auch indirekte Schäden, wenn etwa ein Baum umstürzt und die Fassade oder das Dach beschädigt, sind durch die Versicherung abgedeckt.  Auch Fensterscheiben, die durch Hagel zertrümmert werden, können ein Fall für die Versicherung sein.

 

Sonderfall Auto

Etwas anders sieht es aus, wenn Teile Ihres intakten Daches abgerissen und beispielsweise auf das geparkte Fahrzeug eines Gastes stürzen. Hier haftet Ihre Gebäude- oder Haftpflichtversicherung nicht! Der Geschädigte erleidet ohne Ihr Verschulden einen Schaden und muss diesen bei seiner eigenen Versicherung einreichen, in diesem Fall der Kfz-Versicherung. Es gilt: Die Teilkaskoversicherung übernimmt die schweren Sturmschäden und Schäden, die durch Hagel oder umgestürzte Bäume entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet – und das sogar ohne Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt.

 

Fehlendes Verschulden

Ähnlich wie beim Auto sieht es bei umgestürzten Bäumen aus: Fällt der Baum Ihres Nachbarn zu Ihnen aufs Grundstück, ist nicht seine Haftpflichtversicherung zuständig, sondern Ihre eigene Gebäudeversicherung. Der Eigentümer des Baumes haftet nicht, da ihn aufgrund der hohen Windstärke kein Verschulden trifft. Wichtig: Aufräumkosten für Bäume und Grundstücksbestandteile – etwa einen Zaun – müssen im eigenen Vertrag ausreichend versichert sein.

 

Unwetterschäden beim Hausrat

Für alle Einrichtungsgegenstände, die innerhalb des Hauses durch den Sturm beschädigt wurden, ist die Hausratversicherung zuständig. Voraussetzung ist, dass der Schaden unmittelbar während des Sturms eintritt. Hat der Sturm eine Öffnung im Dach geschaffen, durch die es Tage später erst hereinregnet, so zählt das nicht mehr als Folgeschaden des Sturms, da schadenmindernde Maßnahmen bis dahin möglich gewesen wären. Dasselbe gilt beim Fenster: Ist ein Fenster gekippt und wird durch den Sturm aufgerissen, sind die daraus entstehenden Schäden nicht versichert.

 

Unser Versicherungstipp: Normalerweise gilt eine Sturmdeckung für Hausratgegenstände nur, wenn sich diese innerhalb der Wohnung befinden. Neuere Deckungskonzepte erweitern den Versicherungsort auch auf direkt ans Gebäude angrenzende Terrassen, Balkone oder Loggien. Wird dann beim Sturm der auf der Terrasse stehende Grill oder das Trampolin der Kinder beschädigt, kann Versicherungsschutz bestehen.

Hausbesitzer und Fahrzeughalter, deren Eigentum durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden. Je höher der Schaden, umso eher wird die Versicherung eine Besichtigung zur Feststellung der Schadenhöhe durchführen.

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Rechtsschutz: Gegen schlechte Bewertungen vorgehen

Rechtsschutz ist nicht gleich Rechtsschutz. Wichtig ist, welcher Baustein im Schadenfall gerade gefragt ist und ob dieser überhaupt im Versicherungsumfang enthalten ist.

Folgendes Beispiel zeigt, dass nicht immer auf Anhieb klar ist, welcher Baustein benötigt wird: Ein Hotelier bekommt – ohne ersichtlichen Grund – im Internet eine schlechte Kundenbewertung. Wenn er dagegen vorgehen möchte, muss zunächst geklärt sein, wer die Gegenseite ist. Möchte der Hotelinhaber gegen ein Portal wie Booking oder HRS vorgehen, so hat er mit dem Portal normalerweise auch eine vertragliche Beziehung. In diesem Fall benötigt er den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz. Dieser greift aber erst vor Gericht.

Möchte er gegen Google vorgehen, weil er dort ungerecht bewertet wurde, so kommt es darauf an, welches Verhältnis er zu Google hat. Ist er dort als Inhaber eingetragen, der seine Google-Seite selbst verwaltet und hat er so eine vertragliche Beziehung mit Google, so gilt wieder der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ab Gericht.

Ist er aber nicht als Inhaber vermerkt, der seine Google-Seite selbst verwaltet, so gibt es auch keine vertragliche Beziehung. Das Ganze geht dann in den Bereich des Schadenersatzes, so dass der normale Firmen-Rechtsschutz ausreicht, der auch für außergerichtliche Tätigkeiten gilt.

Für die Frage, ob es nur um das Löschen der schlechten Bewertung oder auch um einen weitergehenden Schadenersatz geht, ist auch wieder wichtig, gegen wen man vorgeht. Einen Schadenersatz kann man nur bei der Person geltend machen, die die Bewertung geschrieben und veröffentlicht hat – nicht jedoch gegen das Portal, auf dem die Bewertung veröffentlicht wurde.

Bei einem Vorgehen gegen den Bewertenden ist wieder wichtig, wer das ist. War es ein ehemaliger Gast, so hatte man ein Vertragsverhältnis und es greift der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ab Gericht. War es irgendeine fremde Person, so reicht wieder der Firmen-Rechtsschutz.

Hoteliers, die bei jeder schlechten Bewertung ihren Rechtsschutz kontaktieren, laufen Gefahr, dass die Versicherung ihr Kündigungsrecht nutzt. Besser wirkt da ein so genanntes aktives Reputationsmanagement – man managt also die Hotelbewertungen. So gibt es gute Literatur mit Empfehlungen, wie man auf Bewertungen freundlich, entwaffnend oder entlarvend reagiert, positive Bewertungen forciert und die Meinung der Kunden für das eigene Qualitätsmanagement nutzt.

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Warum Preise auch bei Versicherungen steigen

In fast allen Versicherungssparten ziehen die Preise massiv an. Grund ist nicht ein übertriebenes Streben nach Gewinn, sondern die gewachsene Anzahl der Schäden und die Kosten der Schadenbehebung. Um nicht in die Verlustzone zu rutschen, müssen die Prämien den Preisen von Gütern und Dienstleistungen angepasst werden.

Steigt auch die Anzahl der Schäden oder nimmt die Schadensumme pro Fall zu, explodieren die Kosten. Beispiel Cyberversicherungen: Nach Angaben des Digitalverbandes Bitkom beliefen sich die Cybercrime-Schäden in Deutschland 2022 auf 203 Mrd. Euro und damit rund doppelt so hoch wie noch im Jahr 2019.

Kein Wunder also, dass die Prämien anziehen. Wenn beide Effekte – Inflation und Anzahl der Schäden – gleichzeitig auftreten, kann es richtig teuer werden. Bei den Gebäudeversicherungen haben in Deutschland sowohl die Anzahl der Schäden, als auch die Schadenhöhen extrem zugenommen. Auslöser ist vielfach der Klimawandel, der zu Extremwetterereignissen mit verheerenden Folgen führt. Die Schadensumme allein für Elementarschäden ist 2021 von 1,6 Milliarden Euro auf immense 12,7 Milliarden Euro (plus 794 Prozent) gestiegen.

Dramatisch gestiegen sind auch die Kosten für Baumaterialien und Arbeitskraft. Das macht jede Wiederherstellung nach einem Schaden deutlich teurer als noch vor wenigen Jahren.

Wenn die Kosten für die Versicherung steigen, überlegen sich viele Hoteliers, wo sie Geld sparen können. Dort wo die Risiken jedoch massiv steigen und bei einem Schaden sofort die Existenz gefährdet ist, macht es wenig Sinn, den Schutz zurückzufahren.

Häufig wird deshalb zumindest über einen Versicherungswechsel nachgedacht. Noch gibt es günstige Angebote am Markt, die auf den ersten Blick attraktiv erscheinen. Doch welche Versicherung ist nicht von vermehrten Schäden und den hohen Baukosten betroffen? Die Erhöhung kommt dann etwas später und wahrscheinlich deutlich massiver, um die Verluste des Lockangebotes auszugleichen. Zudem sind die Leistungen des Schutzes meist eingeschränkt, damit sich die Prämie überhaupt rechnet.

Ein weiteres Problem, mit dem viele Hoteliers zu kämpfen haben, ist die eigene Schadenquote. Bei einem Versicherungswechsel muss angegeben werden, wie viele Vorschäden es in den vergangenen Jahren gegeben hat. Nur wer da eine weiße Weste hat, hat Chancen auf ein attraktives Angebot. Betriebe mit einer auffälligen Schadenquote werden mittlerweile von vielen Gesellschaften abgelehnt oder mit utopischen Preisen abgeschreckt.

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