Kategorie: Management

Magazin Tophotel Versicherungstipp

Summen in Versicherungsverträgen

Summen in Versicherungsverträgen klingen immer hoch. Die wenigsten Versicherungsnehmer wissen jedoch, dass selbst bei einem kleineren Schaden nur einen Teil bezahlt wird, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wurde.

 

Niemand schließt gerne eine Versicherung ab, deren Versicherungssumme zwei, drei oder gar fünf Millionen Euro lautet. Denn die Kosten einer solchen „großen“ Absicherung sind höher, als bei kleineren Summen. Spart man an der Höhe, kann man auch an der Prämie sparen. Und überhaupt: Was soll das für ein Schaden sein, der diese Summe erreicht?

Wer so denkt, begeht einen gefährlichen Irrtum! Denn entscheidend für die Entschädigungsleistung ist neben der Schadenhöhe, auch der Wert des gesamten versicherten Gegenstandes, der so genannte Versicherungswert. Dieser Wert ist in der Regel der Neuwert und gibt den Betrag an, welchen Sie für die Wiederherstellung/-beschaffung der versicherten Sache benötigen. Mit dem Verkaufs- oder Verkehrswert hat der Versicherungswert nichts zu tun. Hat Ihr Hotel beispielsweise fünf Millionen Euro an Versicherungswert, sie versichern aber nur für 3,5 Millionen Euro, kommt es zu einer Unterversicherung von 30 Prozent.

Prüfung ist die Regel

Versicherungen schauen heute, wo Geld zu verdienen ist. Häufig wird deshalb an den Kosten geschraubt. Bei jedem Schaden oberhalb einer bestimmten Höhe kommt ein Sachverständiger, der nicht nur den Schaden begutachtet, sondern auch den Gesamtwert des Versicherungsgegenstandes in Frage stellt.

Weicht der Versicherungswert von der Versicherungssumme ab, wird die Entschädigung prozentual um die fehlende Deckung gekürzt. Ein Beispiel: Ihre Sauna brennt ab, Sie erleiden einen Schaden von 150.000 Euro. Liegt eine Unterversicherung von 30 Prozent vor, zahlt die Versicherung nur gut 105.000 Euro. Sie bleiben auf 45.000 Euro des Schadens sitzen – trotz Versicherung!

Verantwortung liegt bei Ihnen

Verantwortlich für die Festlegung der Versicherungssumme ist immer der Versicherungsnehmer. Bei Gebäuden wurde die Versicherungssumme in der Regel von den Monopolversicherern ermittelt, welche bis 1994 Einwertungen durchführten. Seit dem führen die Versicherer kaum noch Bewertungen durch. An- und Umbauten werden vom Versicherungsnehmer nicht immer nachgemeldet. So bleibt die Versicherungssumme über Jahre hinweg stabil und entspricht nicht den wahren Verhältnissen.

Auch im Inventarbereich kommt es zur Unterversicherung: Rabattierte Preise (Messerabatte, Insolvenzkäufe) werden zur Summenermittlung heran gezogen, Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt. Aus dem Anlageverzeichnis gelöschte, aber noch in Benutzung befindliche Gegenstände werden vergessen und die Versicherungssumme bei Neuinvestitionen nicht oder nicht ausreichend angepasst.

Versicherungstipp: Prüfen Sie die Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen und versichern Sie Neuanschaffungen korrekt nach. Dabei sollte die Versicherungssumme auf Basis eines Wertzuschlages oder dynamisch sein, um die Inflation auszugleichen. Zusätzlich sollte der Versicherungsvertrag auch hinsichtlich einer Vorsorge überprüft werden, da dieser „Puffer“ zusätzlich zur Versicherungssumme zur Verfügung steht.

Quelle: TopHotel 10/2016

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Höhere Anforderungen im Winter

Dachlawinen sind gefährlich und können Passanten verletzen oder Autos beschädigen. Wer und ob jemand in einem solchen Fall haftet, darüber entscheiden Gerichte differenziert. In schneereichen Regionen kann der Hauseigentümer gesetzlich über entsprechende Regelungen dazu verpflichtet sein, Schutzgitter anzubringen.

Mit Urteil vom 7. August 2013 – 5 S 148/11 stellt das Landgericht Paderborn höhere Anforderungen an Gaststättenbetreiber bei der Warnung vor Dachlawinen als an Hauseigentümer, sofern keine baulichen Vorkehrungen getroffen sind, um das Abrutschen von Dachlawinen zu verhindern.

Das Gericht hielt mit oben genanntem Urteil Folgendes fest:

  1. Besteht wetterbedingt eine Gefahrenlage und kann der Gastwirt dies erkennen, muss er danach handeln. Bei der witterungsbedingten Gefahr von Dachlawinen muss er, sofern – wie vorliegend keine baulichen Vorkehrungen getroffen sind – von ihm bereitgestellte Parkplätze vor der Gaststätte, die an der Traufseite des Hauses liegen, daher entweder sperren oder aber zumindest Warnschilder aufstellen.
  2. Den Hauseigentümer treffen hier im Fall der Verpachtung lediglich Kontroll- und Überwachungspflichten, sofern er Anlass hatte, dass der Pächter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt. Darauf darf der Hauseigentümer aber grundsätzlich vertrauen.

Quelle: HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT

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Weihnachtsmarkt: An die Veranstalter-Haftpflichtversicherung denken

Die Zeit der Weihnachtsmärkte rückt näher. Egal ob diese nur einen Tag, ein Wochenende oder einen Monat dauern, die Veranstalter benötigen Versicherungsschutz.

Die so genannte „Veranstalter-Haftpflichtversicherung“ bietet:

  • Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Wegweisern, Werbetafeln, sanitären Anlagen und Verkaufsständen in eigener Regie
  • Unterhaltung von Zelten und Podien, inklusive eigenem Auf- und Abbau
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden
  • Ordnerdienst
  • Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
  • Nutzen von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kfz und Arbeitsmaschinen
  • Schutz von Beginn der Aufbauarbeiten bis zum Abbau der Veranstaltung
  • Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art der Veranstaltung
  • Bei jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen sind Verträge mit automatischer Verlängerung möglich

Hüpfburgen und Feuerwerke können ebenfalls eingeschlossen werden

 

Quelle: Mannheimer Versicherung

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KFZ: Die richtige Versicherung von Fahrzeugflotten

Unfälle und Diebstähle in der eigenen Fahrzeugflotte können für Selbstständige zu einem Problem werden. In der Kfz-Versicherung für Fahrzeugflotten sollte die grobe Fahrlässigkeit daher stets mitversichert sein.

Eine ausreichende Neuwertentschädigung ist wichtig, um finanzielle Einbußen aufzufangen. Haben Sie viel Sonderausstattung im Auto oder Zusatzgeräte selbst installiert, sollten diese im Versicherungsfall abgedeckt sein.

Leistungsmerkmale einer guten Kfz-Versicherung für Flotten:

  • Deckt grobe Fahrlässigkeit ab
  • Bietet ausreichende Neuwertentschädigung
  • Deckt Tierbissschäden ab
  • Deckt den Zusammenstoß mit Tieren aller Art ab
  • Fest verbundene Sonderausstattung sowie Zusatzgeräte und -aufbauten
    sind mitversichert
  • Kosten für den Mietwagen werden übernommen

Flottentarife beginnen in der Regel ab zehn ziehenden Fahrzeugen. Kleinstflotten lassen sich ab drei Fahrzeugen versichern. Um Flotten versichern zu können, wird eine Schadenhistorie der letzten fünf Jahre benötigt.

Am 30. November ist Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Planen Sie genügend Vorlauf ein!

 

Quelle: Poolworld 03/2016

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Betriebliche Krankenversicherung: Alle Seiten gewinnen

Eine betriebliche Krankenversicherung (kurz bKV) kann beiden Seiten helfen: Der Arbeitnehmer profitiert von vielfältigen Leistungen, der Arbeitgeber wird für potenzielle Mitarbeiter attraktiv.

Schon heute werden Krankenkassen aktiv, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern. Spezielle Vorsorgeangebote sollen dazu beitragen, dass es gar nicht erst zur Erkrankung kommt. Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) wird erst im Krankheitsfall wirksam. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa bei den Kosten für naturheilkundliche Verfahren oder für Sehhilfen. Je nach Police umfasst sie außerdem die Behandlung durch den Chefarzt sowie den Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, Krankentagegeld und zahnärztliche Leistungen.

Die bKV lässt sich für die gesamte Belegschaft abschließen oder für einzelne Mitarbeitergruppen. Für die Finanzierung existieren verschiedene Modelle. Diese reichen von der vollen Bezahlung durch den Arbeitergeber über eine Bezuschussung bis hin zu einem Rahmenvertrag ohne jegliche finanzielle Belastung. Die anfallenden Kosten können als Betriebsausgaben angesetzt werden.

Vorteil bei der Mitarbeiterbindung

Unternehmen können mit der bKV gegenüber Arbeitnehmern und Bewerbern punkten. So steigern sie ihr Ansehen bei den eigenen Mitarbeitern, die über die bKV in den Genuss eines hochwertigen privaten Krankenversicherungsschutzes kommen.  Darüber hinaus ist die bKV eine kostengünstige Alternative zur Gehaltserhöhung. Ein weiterer wichtiger Faktor: Mitarbeiter mit optimaler medizinischer Versorgung erkranken seltener und haben weniger Fehlzeiten.

Quelle: DUB UNTERNEHMER-Magazin

Lösung: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

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