Kategorie: Management

Generationswechsel Betrieb

Generationswechsel im Familienbetrieb

Die Nachfolge in Familienunternehmen ist weit mehr als die bloße Weitergabe eines Wirtschaftsunternehmens. Es ist eine Familiengeschichte, ja ein ganzes Lebenswerk, das übergeben wird. Bei einem solchen Generationswechsel geht es um einen komplexen familiären und folglich auch persönlichen Klärungsprozess zwischen „Geber“ und „Nehmer“.

Zudem ist es eine höchst emotionale Sache, da der „Geber“ loslassen können und wollen muss – der „Nehmer“ sich seiner Aufgaben bewusst und den Herausforderungen gewachsen sein muss. Vor der Herausforderung eines  Generationswechsels stehen nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung jährlich etwa 75.000 Familienunternehmen. Bei gut der Hälfte dieser Fälle geht das Unternehmen in die Hände von Familienmitgliedern. Die Praxis zeigt nur leider, dass bei etwa 20 bis 25 Prozent dieser Fälle der Wechsel zu teils erheblichen Problemen führt. Letztlich sogar zum Verkauf oder zur Liquidation des Unternehmens – selbstverständlich mit allen Konsequenzen für die Arbeitsplätze und auch für die Familie des Unternehmers.

Fordern Sie bei uns das Infoblatt „Die 10 Gebote für einen erfolgreichen Generationswechsel im Familienbetrieb“ unseres Partners Haubner, Schäfer & Partner an.

Küche Feuer

Spezialstrafrecht

Hotelbrand in Schneizlreuth rüttelt wach

Der Hotelbrand im Oberbayrischen Schneizlreuth am 23. Mai 2015 mit sechs Todesopfern und weiteren acht Schwerverletzten sorgt landesweit für Bestürzung und Mitgefühl für die Angehörigen. Die Ermittlungen zur Brandursache verdichten sich auf einen technischen Defekt an der elektrischen Anlage im ersten Stock. (Quelle: Traunsteiner Tagblatt)

Die Staatsanwaltschaft Traunstein wurde eingeschaltet und mit den Ermittlungen beauftragt. Vermutungen liegen nahe, dass der Betreiber/Eigentümer seine Überprüfungspflichten für die elektrischen Anlagen nicht wahrgenommen hat (siehe auch Artikel „Brandherd elektrische Anlagen“). Daneben bleibt offen, ob alle feuerpolizeilichen Vorschriften, wie etwa das Freihalten von Fluchtwegen oder Brandschutzvorschriften, eingehalten wurden.

 

Spezial-Straf-Rechtsschutz greift

Die Folge: Der Verdacht einer strafbaren Handlung (fahrlässigen Körperverletzung bzw. fahrlässigen Tötung) besteht. Die Strafverfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen.

Für den Hotelier bedeutet das: Bei solchen Vorwürfen benötigt er den richtigen Anwalt und Rechtsschutz, um noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einzugreifen. Hier hilft der Spezial-Straf-Rechtsschutz für die Gastronomie und das Hotelgewerbe. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist von den Rechtsschutz-Versicherern konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz:

  • Spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen
  • Den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind

 

Fritz & Fritz als Ihr Experte für optimiertes Risiko- und Versicherungsmanagement im Hotel – und Gastronomiebetrieb berät Sie umfassend, wie Sie sich und Ihren Betrieb schützen können! Exklusiv für die Gastronomie und das Hotelgewerbe haben wir günstige Sonderkonditionen für die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Produktlösung: Spezial-Straf-Rechtsschutz

Schutz für Ihre Management-Entscheidungen.
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Unterschrift Versicherungsvertrag

Absicherung Ihres Unternehmens

Ihr Recht zur Selbstbestimmung

Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit – jeden kann es treffen. Sie können in eine Situation geraten, wichtige Entscheidungen für das Unternehmen nicht mehr selbst beantworten zu können.

Deshalb: Sichern Sie sich ab. Es empfiehlt sich frühzeitig darüber nachzudenken, wem man die Entscheidungsvollmacht erteilt, wenn etwas passiert. Rechtsverbindlich kann man seine Wünsche in entsprechenden Verfügungen dokumentieren.

Die Vorsorgevollmacht dient zur Absicherung bei Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls. Der Bevollmächtigte kann handeln, wenn Sie es nicht können und es bedarf dazu keine gesonderte Genehmigung, etwa durch ein Gericht (Achtung: liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird automatisch ein Betreuer des Amtsgerichtes bestimmt). Typische Handlungsfelder sind Bankgeschäfte, Wohnangelegenheiten und Versicherungsentscheidungen.

Mit einer Patientenverfügung drücken Sie Ihre Wünsche aus, wenn Sie beispielsweise schwer erkrankt sind und bestimmte Eingriffe oder lebenserhaltende Maßnahmen notwendig werden.

Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn Sie einen bestimmten Betreuer wünschen, falls es zu einem geistigen Kräfteverfall kommt. Sie können bestimmte Personen auch explizit ausschließen. Auch Wünsche für die Pflege können eingeschlossen werden.

 

Unsere Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt und lassen Sie die Verfügungen und Vollmacht notariell beglaubigen!

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Polizei Hotelversicherung

Einbruch: Verhalten bei und nach einem Einbruch

Ein Einbruch ist für die Opfer ohne Zweifel ein zumeist traumatischer Eingriff in ihre Privatsphäre. Wird der Einbruch bemerkt, sollte die direkte Konfrontation mit einem eventuell sich noch vor Ort befindlichen Täter unbedingt vermieden werden.

Dies gilt auch für Alleingänge. Stattdessen gilt es, sofort die Polizei zu informieren und bis zu deren Beweissicherung die Spurenlage nicht zu verändern.

Für eine zügige und reibungslose Schadenabwicklung ist die Beachtung verschiedener Aspekte hilfreich:

  • Keine Veränderungen vor der Beweissicherung durch die Polizei
  • Fotodokumentation des Zustands der Wohnung, der Beschädigungen und der Einbruchspuren
  • Sperrung gestohlener EC- oder Kreditkarten
  • Erstellung einer Stehlgutliste gemeinsam mit der Polizei
  • Schadenmeldung beim Versicherer, Übermittlung der Stehlgutliste
  • Besprechung des weiteren Vorgehens mit dem Versicherer
  • Erst nach Rücksprache mit dem Versicherer: Entsorgung beschädigter Sachen

Wir empfehlen darüber hinaus die Aufbewahrung von Expertisen, Wertgutachten, Anschaffungsrechnungen, Belegen und wichtigen Dokumenten außerhalb des Versicherungsortes – zum Beispiel bei Verwandten, Freunden oder in einem Bankschließfach. Dies begünstigt ebenfalls eine zügige und reibungslose Schadenabwicklung.

Quelle: Haftpflichtkasse Darmstadt

Schadenmanagement

Unsere Experten sind Ihre Anwälte im Schadenfall!
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Vertragsmanagement Hotelversicherung

Versicherungsbedingungen: Änderungen melden!

Wer von seiner Versicherung erwartet, dass sie im Schaden schnell zahlt, der sollte dafür sorgen, dass seine Daten jederzeit aktuell vorliegen.

Meist nimmt man ohnehin am Lastschrifteinzugsverfahren teil, da kann normalerweise gar nichts schief gehen. Außer natürlich, Sie haben die Bank gewechselt. In dem Fall bitten wir Sie, uns so bald wie möglich Ihre neuen Bankdaten zukommen zu lassen.

Eine weitere Erwartung, die ein Versicherer an Sie hat, sind korrekte Angaben. In einem Betriebsjahr kann sich so manches ändern: Neuanschaffung von Maschinen, bauliche Veränderungen am Betriebsgebäude, Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter,… Alles Umstände, die unbedingt nachgemeldet werden müssen.

Nur korrekte Angaben sorgen dafür, dass es im Schadensfall nicht zu Problemen kommt. Das trifft insbesondere auch dann zu, wenn Ihr Unternehmen zusätzliche Leistungen anbietet. Selbst dann, wenn nur ein geringer Teil des Gesamtumsatzes auf diese neuen Dienste entfällt, sollten Sie uns Änderungen umgehend mitteilen. Andernfalls kann dies dazu führen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt kein Versicherungsschutz für die neuen Tätigkeiten im Rahmen der Betriebshaftpflicht besteht.

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