Kategorie: Management

Riesenrad Freiheit Vorsorge

Neues Reiserecht ab Sommer 2018

Zum 01. Juli 2018 tritt das neue Reiserecht in Kraft und bringt einige gesetzliche Änderungen mit sich.

Die wichtigste Neuerung: die „verbundene Reiseleistung“. Eine verbundene Reiseleistung liegt vor, wenn der Hotelier dem Gast zwei oder mehr Leistungen für dieselbe Reise verkauft, zum Beispiel Beherbergung und Vermietung von Sportausrüstung. Dabei muss die einzelne Reiseleistung mehr als 25 Prozent des Gesamtwerts ausmachen. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, bei Zahlungen vor Beendigung der Reise eine eigene Insolvenzabsicherung vorzulegen.

Es muss dem Urlauber ein Formblatt ausgehändigt werden, auf dem klar zu erkennen ist, dass der Urlauber eine verbundene Reiseleistung einkauft und er somit nicht unter dem Schutz des Pauschalreiserechts fällt. Sofern sich der Anbieter einer verbundenen Reiseleistung nicht als dieser ausgibt, haftet er automatisch wie ein Reiseveranstalter – und das verschuldensunabhängig.

 

Kunden können zudem Mängel länger anzeigen als bisher. Aktuell können Urlauber einen Mangel maximal bis einem Monat nach Abschluss der Reise anzeigen, um den Reisepreis oder eine evtl. Kürzung des Reisepreises vom Veranstalter zu verlangen. Ab dem 01.07.2018 gilt einen Frist von max. zwei Jahren nach Abschluss der Reise.

 

Sollten Sie über unseren Fritz & Fritz Hotelhaftpflicht-Rahmenvertrag versichert sein und den Baustein „Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung“ mit eingeschlossen haben, sind Sie für die kommende Gesetzesänderung schon jetzt ausreichend versichert.

Achtung: Insolvenzabsicherung

Wenn Sie Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen vermitteln und die Zahlungen des Gastes vor Beendigung der Reise annehmen, benötigen Sie eine „Kautionsversicherung“ (§ 651k BGB). Diese Kautionsversicherung ist NICHT in einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung enthalten und muss separat beantragt werden.

Zusätzlich müssen Sie dem Gast einen Reisesicherungsschein ausstellen. Ohne diesen dürfen Sie Zahlungen erst bei Abreise des Gastes fordern und annehmen. Ein Angebot für die Kautionsversicherung können Sie über uns anfordern.

 

Der Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. hat für das neue Reiserecht eine hilfreiche Informationsbroschüre zusammengestellt.

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Top Hotel

TopHotel 12/2017: Betriebsrente zur Mitarbeiterbindung

Um im Ruhestand nicht mit finanziellen Einschränkungen leben zu müssen, sollten Arbeitnehmer fürs Alter vorsorgen. Hoteliers können dank des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) etwas für ihre Mitarbeiter tun und noch attraktiver als Arbeitgeber werden – und das fast zum Nulltarif.

Von wegen Rente kostet nur: Das BRSG sorgt ab Januar 2018 mit verbesserten Rahmenbedingungen für eine lukrative Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines Bruttolohnes in eine Rente abführen und spart sich bis zu einem Betrag von 260 Euro (2018) die Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Interessant für den Arbeitgeber: Auch er spart sich Beiträge bei den Sozialkassen und kann diesen Teil als Arbeitgeberzuschuss zur Vorsorge weitergeben.

 

Den kompletten Versicherungstipp lesen Sie hier.

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Sport Vorsorge Versicherung

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Chancen jetzt nutzen

Um im Ruhestand nicht mit finanziellen Einschränkungen leben zu müssen, sollte jeder Arbeitnehmer fürs Alter vorsorgen. Bei vielen ist jedoch das Thema betriebliche Altersvorsorge noch nicht so richtig angekommen. Hoteliers können dank des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) etwas für ihre Mitarbeiter tun und gleichzeitig attraktiv als Arbeitgeber bleiben – und das fast zum Nulltarif!

Ab Januar 2018 sorgt das BRSG mit verbesserten Rahmenbedingungen für eine lukrative Altersvorsorge. Im Kern: Jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines Bruttolohnes in eine Rente abführen und spart sich die Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Auch der Arbeitgeber wird entlastet und kann die gesparten Gelder dem Arbeitnehmer als Zuschuss zur Vorsorge weitergeben.

Wie das BRSG funktioniert:

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Betriebliche Altersvorsorge

Sorgen Sie für Ihre Mitarbeiter vor.
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Konzert Veranstaltungsversicherung

Veranstaltungsversicherung: Events organisieren ohne Risiko

Wer Veranstaltungen außerhalb des eigenen Betriebsgebäudes organisiert, sollte seinen Versicherungsschutz im Auge behalten. Denn viele Gefahren sind über die klassischen Gebäude- und Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt!

Wer eine Disco führt, kann auch Veranstaltungen organisieren: Planen, bewerben, aufbauen und durchführen sind meist kein Problem. Doch was passiert, wenn die ganze Arbeit aufgrund von schlechtem Wetter umsonst ist, sich ein Gast verletzt oder die Technik gestohlen wird?

Wer in diesen Fällen auf seine Haftpflicht- und Gebäudeversicherung setzt, wird meist enttäuscht. Sonderveranstaltungen außerhalb der eigenen vier Wände sind in den seltensten Fällen versichert und wenn doch, ist der Discotheker verpflichtet, seine Versicherung vor der Durchführung umfangreich zu informieren. Aus diesem Grund bietet Fritz & Fritz spezielle Veranstaltungsversicherungen an, die für Eintages-Veranstaltungen genauso einfach abgeschlossen werden können, wie für Eventserien.

Veranstaltungsversicherung

Unsere Produktlösung für Veranstaltungen.
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Fitness Gesundheitsvorsorge

Betriebliche Krankenversicherung zum Wohle der Mitarbeiter

Hört man in verschiedene Firmen hinein, werden immer wieder zwei große Probleme angesprochen: Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden und die Last hoher Krankenstände. Freiwillige Sozialleistungen können helfen Mitarbeiter zu halten und Bewerber für das Unternehmen zu überzeugen.


Die betriebliche Krankenversicherung ist ein recht neues Mittel, das Sie als Arbeitgeber attraktiver machen
kann. Im Kern handelt es sich hier um eine kollektive Krankenzusatzversicherung, die, je nach Versicherungsunternehmen, Tarif und Mitarbeiterzahl Ihres Hauses, teils auch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist.

Da diese Tarife in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind, fallen die Beiträge niedrig aus. Mit sehr überschaubarem Aufwand können sie Ihre Mitarbeiter so zum Beispiel in den Genuss privatärztlicher Leistungen im Krankenhaus bringen. Diese bessere medizinische Versorgung führt in der Regel zu kürzeren Verweilzeiten im Krankenstand. Neben der Stärkung des sozialen Profils Ihrer Firma können Sie so an der einzig möglichen Stellschraube drehen, um die Krankheitstage Ihrer Belegschaft möglichst niedrig zu halten.

Quelle: VEMA

Lösung: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

Fritz & Fritz zeigt Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten.
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