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Fritz Akademie legt los

Fritz & Fritz möchte seinen Kunden die beste Beratung bieten. Dazu benötigen wir Versicherungsexperten, die sich nicht nur mit allen Facetten des Vertragsrechts auskennen, sondern auch die leistungsstärksten Produkte am Markt finden und den Kunden wirkungsvoll damit absichern können.

Um das Expertenwissen, welches es überall in unserem Haus gibt, mehr Mitarbeiter*innen zugänglich zu machen, haben wir die Fritz Akademie ins Leben gerufen. In einem regelmäßigen Turnus stehen Spezialisten unterschiedlicher Sparten mit einem Vortrag zur Verfügung und schulen die eigenen Kolleginnen und Kollegen zum neuesten Stand beim Produktportfolio und in der Rechtsprechung.

Profitieren von dieser Weiterbildungsinitiative werden vor allem unsere Kunden und Interessenten, die zukünftig bei fast jeder Mitarbeiter*in sofort qualifizierte Antworten auf ihre Fragen erhalten werden.

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Im Hotel und Restaurant: Coronatests bei Gästen

Hotels und Restaurants bieten ihren Gästen kostenlose Coronatests an. Häufig sollen diese Tests vom eigenen Personal durchgeführt werden. Doch wie sieht es dann mit der Versicherung aus?

Der Rahmenvertrag der Betriebshaftpflicht-Versicherung (BHV) bei Fritz & Fritz bietet eine sichere Lösung: die Durchführung von Corona-Schnell-Tests durch entsprechend geschultes Personal bei Gästen des Versicherungsnehmers sind mitversichert. Externe Dienstleister, die in den Räumlichkeiten des Hotels oder der Gaststätte Coronatests durchführen, benötigen eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung. Unsere Empfehlung: Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter und lassen Sie sich die Einweisung unterschreiben.

Sollte etwas beim Testen der Mitarbeitern untereinander passieren, handelt es sich nicht um einen BHV-Schaden, sondern um einen Arbeitsunfall und ist nicht mitversichert.

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Mädchen Reise Versicherung

Reiseversicherung für Ihre Hotelgäste

Corona und Urlaubsplanung – wie geht das? Ihre Gäste möchten gerne Zimmer buchen, sind sich aber nicht sicher, ob sie die Reise zum geplanten Zeitraum dann wirklich antreten können. Mit einer Reiseversicherung lassen sich alle Risiken ausschließen. Sie bekommen Buchungen und Ihre Gäste Planungssicherheit!

Strandurlaub an der Ostsee oder Wandern in den Alpen? Mit der Reiseversicherung für Deutschland planen Ihre Gäste ohne Risiko. Kommt vor oder während der Reise etwas dazwischen, erstattet der Versicherer die Stornokosten für Unterkunft oder Mehrausgaben bei der An- und Abreise. Wellness, Surf-Kurs oder Yogastunden gebucht? Die Reiserücktrittsversicherung sichert auch zusätzliche Freizeitangebote ab.

  • Arrangement-Preis: Der Tarif berücksichtigt die Gesamtsumme der gebuchten Leistungen (inklusive der Anreise) für alle Mitreisenden
  • Erstattung bei Abbruch: 100 % des Reisepreises bei Abbruch in der ersten Reisehälfte, danach Erstattung aller nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen, außerdem Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten
  • Schutz bei Verspätungen und Unterbrechung: Der Gast bekommt zusätzlich entstandene Reisekosten für Hin- oder Rückreise zurück
  • Auslandskrankenschutz bei Kurzreisen ins benachbarte Ausland (im Tarif Deutschlandschutz)
  • Corona-Reiseschutz optional abschließbar

Geben Sie diesen Link an Ihre Kunden weiter oder integrieren Sie diesen in Ihren Buchungsprozess. Sie haben keinerlei Beratungs- oder Verwaltungsaufwand und der Gast bekommt bei einem Rücktritt oder einem Abbruch die Kosten von der Versicherung erstattet.

> Hier geht es zur Reiseversicherung für Ihre Kunden

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Internetkriminalität: Jeder zweite Betrieb betroffen

Der Anteil der Unternehmen, die hierzulande Ziel einer Cyber-Attacke wurden, ist 2020 auf 46 Prozent gestiegen! Jedes vierte Unternehmen wurde sogar mehrmals angegriffen, für 17 Prozent wurde diese Attacken sogar potentiell existenzgefährdend! Sind Sie wirklich vorbereitet?

Jede Attacke sorgt in Deutschland im Durchschnitt für einen Schaden von 21.818 Euro und ist damit fast doppelt so teuer im internationalen Vergleich (11.932 Euro). Die teuerste Einzelattacke verzeichnete mit 4.636 TEU ebenfalls ein Unternehmen aus Deutschland!

Viele Firmen unterschätzen die Gefahr

Immer professioneller agierende Hacker treffen auf Unternehmen, die nur im Schneckentempo ihre IT-Sicherheit verbessern, auch weil sie nur schwer geeignetes IT-Personal finden.

Umso beunruhigender, wie deutsche Unternehmen mit der Bedrohung durch Cyberkriminalität umgehen. Nach einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im produzierenden Gewerbe ist sich eine Mehrzahl der kleinen und mittelgroßen Unternehmen grundsätzlich der Gefahr bewusst, die von Hackern ausgeht (56 Prozent). Für sich selbst stufen die Entscheider das Risiko aber geringer ein. Nach dem Motto: Das Risiko ist da, aber mein Unternehmen wird es schon nicht treffen.

Wie kommen die Verantwortlichen darauf? Zum einen meinen die Verantwortlichen, ihre Compu­tersysteme umfassend gegen Cyberangriffe geschützt zu haben. Zum anderen halten sich viele für zu klein und unbedeutend, um für Hacker interessant zu sein. Insbesondere die letztgenannte Einschätzung ist für Sicher­heitsexperten bestenfalls leichtsinnig. „Hoch­professionelle Angriffe von Cyberkriminellen mit Ransomware etwa, Verschlüsselung und Diebstahl von Daten und Firmengeheimnis­sen und deren Verkauf oder Veröffentlichung sind eine reale Gefahr geworden“, sagt Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Hier gibt es eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Hiscox Cyber Readiness Reports 2020 und ein Bericht des GDV, aus dem die erschreckenden Daten sind.

Um die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens im Bereich der Cybersicherheit zu verstehen, bietet unser Partner Hiscox einen Fragebogen für Sie an. Sechs Bereiche der Cybersicherheit werden abgefragt und bewertet. Die Prüfung können Sie hier online durchführen. Oben können Sie die Sprache auf Deutsch einstellen.

Produktlösung: Cyber-Schutz

Hier erfahren Sie mehr zum Fritz & Fritz Cyber-Schutz.
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Schäden trotz Hotelleerstand

Aktuell sind die meisten Hoteliers gezwungen, ihr Haus leer stehen zu lassen. Trotzdem kommt es immer wieder zu überraschenden Schäden. Durch regelmäßige Rundgänge lassen sich Risiken erkennen.

Eigentlich meinte es der Hotelier gut: Um einer Legionellenbildung im Leitungswasser vorzubeugen, wurden in allen Gästezimmern die Duschen und Warmwasserleitungen geöffnet und für Durchfluss gesorgt. Leider wurde beim Schließen ein Bad vergessen – mit weitreichenden Folgen: Durch den Wasserdampf wurden sämtliche Wände durchfeuchtet, Möbel quollen auf und die elektrischen Geräte gingen kaputt. Gesamtschaden: 20.000 Euro!

Der Leerstand der Hotelgebäude sorgt vielfach für unerwartete Schäden. Neben Einbrüchen gibt es vor allem Schäden durch Wasser und Feuchtigkeit. Deshalb sollten folgende Regeln unbedingt beachtet werden:

 

  1. Es muss für eine ständige Beaufsichtigung des Grundstücks durch eine zuverlässige Person gesorgt werden.
  2. Sämtliche Räume sind regelmäßig zu begehen und die verschließbaren Räume nach jeder Revision wieder zu verschließen.
  3. Mit Stilllegung des Betriebes sind sämtliche Räume gründlich zu kehren und zu reinigen. Abfälle sind unverzüglich zu beseitigen, so dass sie sich nicht zu Brandlasten entwickeln können.
  4. Alle Räume sollten (vor allem bei Minusgraden) regelmäßig geheizt und gelüftet werden. Steht für die Belüftung kein Fenster zur Verfügung, sollte der eingebaute Abzug für einige Minuten laufen.
  5. Wer seine Wasserleitungen durchspült, sollte systematisch vorgehen und unbedingt prüfen, ob alle Anschlüsse wieder gründlich verschlossen wurden.
  6. Alle stillgelegten Maschinen und sämtliche Zubehörteile sind unter Beachtung der Wartungsvorschriften bzw. der vorgeschriebenen oder empfohlenen Konservierungs- und Stilllegungsvorschriften des Herstellers / Lieferanten zu behandeln.
  7. Die Löscheinrichtungen müssen stets in gebrauchsfähigem Zustand erhalten werden.
  8. Beschädigte Schlösser, Türen oder Fenster sind unverzüglich wiederherzustellen.

 

Bitte beachten Sie: Viele der beschriebenen Wasserschäden sind durch eine normale Versicherung nicht abgesichert, da es sich nicht um „Leitungswasserschäden“ handelt. Hier hilft nur der Abschluss einer Allgefahrenversicherung wie der All-Risk, die Schutz vor allen undefinierten Schäden und Folgeschäden bietet.

 

Hier das Merkblatt dazu zum Download.

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