Kategorie: Seite1-Beitrag

All-Risk Versicherungsschutz hält Corona stand

Wir hoffen, Sie sind glimpflich durch die Coronazeit gekommen und können nun einen erfolgreichen “Restart” hinlegen.

„Erst durch Schaden wird man klug“ sagt der Volksmund und wenn uns das Virus etwas gelehrt hat, dann nicht zu sorglos zu sein. Zu viele Unternehmen im Gastgewerbe waren in der Krise nicht oder zu schlecht versichert und haben jetzt das Nachsehen.

Eine fehlende Betriebsschließungsversicherung oder eine Versicherung, die im Coronafall nicht zahlt – hier wurde am falschen Ende gespart!

Die 500 Hoteliers und Gastronomen, die sich bei Fritz & Fritz mit der ausgezeichneten All-Risk-Versicherung abgesichert haben, stehen weit besser da! Nicht nur, dass sie umfangreiche Zahlungen aus ihrem Versicherungsvertrag erhalten haben. Auch der versicherte Zeitraum war mit 90 Ausfalltagen deutlich realistischer angelegt, als die sonst üblichen 30 Tage in anderen Verträgen!

Natürlich mussten sich auch unsere Kunden gedulden, bis sie ihre Zahlungen erhalten hatten. Dafür konnten sie sich darauf verlassen, dass Fritz & Fritz eine wirkungsvolle Entschädigungshöhe verhandelt und eine erfolgreiche Rückkehr zum Tagesgeschäft ermöglicht.

Durch umfangreiche Zahlungen deutlich über dem Branchendurchschnitt konnten wir unseren Kunden einen Neustart ermöglichen! Denn bei Fritz & Fritz hält der Versicherungsschutz auch Corona stand!

Jetzt Betrieb wirkungsvoll absichern

Für alle Betriebe im Gastgewerbe heißt es nun anzupacken, um wieder in wirtschaftlich sicheres Fahrwasser zu gelangen. Für viele wird es aber auch Zeit, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen! Man kann sein Unternehmen noch so gut organisieren und erfolgreich führen – das errungene wird durch externe Risiken bedroht.

Fritz & Fritz hilft Ihnen gerne dabei! Wir prüfen Ihre Versicherungsverträge, beraten Sie per Videokonferenz und stellen Ihnen den perfekten Schutz zusammen. Wenn sich die Lage vollkommen entspannt hat, kommen wir zu Ihnen, führen eine abschließende Bestandsaufnahme durch.

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin!  Ulrike Lang (u.lang@fritzufritz.de) erreichen Sie am einfachsten unter 0931/468650.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …
Kerzen Brandschutz Versicherung

Mit dem besten Schutz ins Jahr 2020

Liebe Kunden, Interessenten und Partner,

das Jahr 2019 neigt sich dem Ende und es wird Zeit, uns bei Ihnen zu bedanken. Wir freuen uns, Sie als Kunden zu haben! Wir sind gespannt auf Ihre Wünsche als Interessent! Wir sind beruhigt, sie als Partner auf unserer Seite zu wissen! Vielen Dank, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken!

Das gesamte Team von Fritz & Fritz wünscht Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Lieben und einen guten Start ins Jahr 2020! Mögen die kommenden Monate so verlaufen, wie Sie sich das wünschen ‑ mit vielen positiven Highlights und ohne Komplikationen. Und sollte doch mal ein Missgeschick passieren, sind wir für Sie da und helfen Ihnen.

Herzliche Grüße aus Margetshöchheim

Ihr Team von Fritz & Fritz

mehr …
Mädchen Reise Versicherung

Reiserecht: Informationspflicht des Hoteliers

Viele Hoteliers, die unter das neue Reiserecht fallen fragen sich: “Ist die Informationspflicht erfüllt, wenn ich dem Gast einen Link mit den entsprechenden Informationsblättern zukommen lasse?”

Nach Art. 250 § 2 EGBGB beinhalten die vorvertraglichen Informationspflichten unter anderem, dem Reisenden das vorgesehene Formblatt 11 zur Verfügung zu stellen. Kerninhalt dieses Formblattes ist die Information des Reisenden darüber, dass ihm eine Pauschalreise angeboten wird und er alle EU-Rechte in Anspruch nehmen kann, die für Pauschalreisen gelten. Insbesondere wird der Reisende darauf hingewiesen, dass der Anbieter über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung verfügt.

Das jeweilige Formblatt muss entsprechend des verbindlichen Gestaltungshinweisen ausgefüllt werden. Leere Formulare genügen nicht. Unter Umständen ist bei mehreren Vertragsangeboten für die jeweilige Reise das zutreffenden Musterformblatt beizulegen. Nur auf diese Weise werden die notwendigen Informationen „vor Abgabe seiner Vertragserklärung“ erteilt.

Weder der Reisende, noch Sie als Unternehmer haben nach dem Gesetz eine Pflicht, die Formulare zu unterschreiben. Gleichwohl trägt der Reiseveranstalter (also der Hotelier) die Beweislast dafür, dass er seine Informationspflichten erfüllt hat. Daher wäre es empfehlenswert darauf zu achten, dass die Überlassung des Formblattes per Unterschrift bestätigt wird.

Im Falle einer unterlassenen Informationspflicht bzw. einem nicht möglichen Beweis der Informationserfüllung greifen unter Umständen Gewährleistungsansprüche zugunsten des Reisenden und bei Vorliegen von Folgeschäden sogar verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche. Zudem führt die Verletzung von Informationspflichten dazu, dass ein selbständiger Reisemangel vorliegt, der zu einem Minderungsanspruch zugunsten des Reisenden führt.

Grundsätzlich wäre eine Verlinkung auf der Homepage des Hotels auf das gegenständliche Formblatt 11 möglich. Jedoch raten wir davon ab, da Sie durch eine reine Verlinkung niemals darlegen und beweisen könnten, dass Sie Ihrer Informationspflicht auch wirklich vorvertraglich nachgekommen sind (siehe oben). Möglich wäre eine Übermittlung der Informationen per Post, per E-Mail oder per App.

 

Quelle: IHA

Produktlösung: Pauschalreiserecht

Schutz für Ihre Kunden bei Pauschalreiseangeboten und verbundenen Reiseleistungen
mehr …

Fritz & Fritz als anerkannter Experte für Hotelversicherungen

Fritz & Fritz kümmert sich seit 40 Jahren um die Absicherung von Hotels und Gastronomiebetrieben. Jetzt hat das Fachjournal “Gastgewerbemagazin” uns als Spezialisten für Versicherungsfragen in ihr Expertenforum aufgenommen. Leser des Magazins haben die Möglichkeit, telefonisch oder per Mail bei Fritz & Fritz Rat einzuholen oder einen Beistand in Versicherungsfragen anzufordern.

Den passenden Artikel zum Thema “Die richtige Versicherung im Hotel” lesen Sie hier.

Kontakt


0931 - 46 86 5-0
0931 468650
Nachricht senden

Rosenstraße 7
97276 Margetshöchheim


Service Links