Kategorie: Versicherungsverträge

Feuerversicherung Hotel Brandschutzberatung

Schmorbrand im Hotel: Brandschutz überlebenswichtig!

„Sieben Verletzte bei Schmorbrand in Oberstdorfer Hotel – 180 Gäste evakuiert“, so titelten mehrere Allgäuer Medien in dieser Woche. Aufgrund starker Rauchentwicklung mussten alle Hotelgäste in der Nacht evakuiert werden, sieben Menschen erlitten eine Rauchgasvergiftung. Nach Angaben der Polizei war der Brand durch einen WLAN-Router im ersten Stock des Hotels entstanden.

Wie der Schaden von der Versicherung nun reguliert wird, hängt von den Brandschutzmaßnahmen ab, die der Hotelier zu erfüllen hat. So wird geprüft, ob die Brandmeldeanlage intakt war und ob die elektrischen Anlagen regelmäßig überprüft wurden. Ist das nicht der Fall, droht eine Kürzung bei der Schadenregulierung und im schlimmsten Fall wird ein Strafverfahren bei fahrlässigen Verhalten eingeleitet.

Gut versichert ist man dann mit einer Fritz & Fritz All-Risk-Versicherung und mit dem Spezialrechtsschutz.

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Mitarbeiterbindung

Betriebliche Krankenversicherung jetzt steuerbegünstigt

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entscheiden, Gruppen-Zusatzkrankenversicherungen steuerbegünstigt zu behandeln.  Die für den Versicherungsschutz vom Arbeitgeber gezahlten monatlichen Beträge werden als Sachleistung eingestuft (unter der Freigrenze von 44 Euro), auf den keine Steuer und kein SV-Beitrag zu zahlen ist.

Wichtig dabei: Verträge müssen dabei immer vom Arbeitgeber mit dem Versicherer abgeschlossen werden. Zuschüsse zu selbst abgeschlossenen Verträgen des Arbeitnehmers werden nicht gefördert!

 

Mehr Informationen und wichtige Dokumente finden Sie hier.

Auto Pedelec laden

Alternative Antriebe: Laden von Elektrofahrzeugen

Immer mehr Gäste wollen Ihre elektrisch betriebenen Fahrzeuge und Pedelecs im Hotel laden. Was dabei zu beachten ist, hat der VdS zusammengestellt.

Vorhandene Schuko-Steckdosen stellen den einfachsten Weg dar, ein Fahrzeug mit Elektroantrieb zu laden. Während Haushaltsgeräte mit hohen Anschlussleistungen, wie etwa Waschmaschine und Trockner, nur für wenige Minuten die volle Leistung benötigen, haben Elektrofahrzeugen an Schuko-Steckdosen über lange Zeiträume einen hohen Leistungsbedarf. Das kann den Steckdosenstromkreis an seine Belastungsgrenze oder darüber hinaus bringen.

Bei zahlreichen Altinstallationen erhöht sich dadurch die Gefahr einer Überlastung des Stromkreises. Außerdem
ist seit Längerem bekannt, dass eine Schuko-Steckdose nur für einen begrenzten Zeitraum mit ihrem Bemessungsstrom von 16 A belastet werden kann. Was kann gegen eine solche Überlastung des Steckdosenstromkreises getan werden? Die Veröffentlichung VdS 3471 verweist darauf, dass die vorhandene E-Installation von einer Elektrofachkraft auf ihre Tauglichkeit für solche Ladevorgänge überprüft werden sollte.
Diese Überprüfung ist gerade für Steckdosenstromkreise im häuslichen Bereich, die zum Laden vorgesehen sind, ratsam.

 

Neue Ladestation

Soll ein neuer Stromkreis für das Laden von E-Fahrzeugen errichtet werden, muss dies nach DIN VDE 0100-722 erfolgen. Bei der Auswahl der Steckdose ist darauf zu achten, dass diese auf Dauer mit dem Ladestrom belastet werden kann. Im Gegensatz zu herkömmlichen Schuko-Steckdosen sind CEE16/3- oder CEE16/5-
Steckdosen dazu in der Lage. Es gibt jedoch auch Schuko-Steckdosen, die für das Laden von E-Fahrzeugen entwickelt wurden. An deren Herstellerangaben wie z. B. „Steckdose für E-Mobility“ ist dies zu erkennen. Eine optionale Ladestrombegrenzung hat den Vorteil, dass durch den geringeren Ladestrom Elektroinstallationen vor Überlastungen geschützt werden.

Befinden sich Steckdosen im Außenbereich, z. B. am Carport, werden diese häufig schaltbar ausgeführt, damit Unbefugte diese Steckdose nicht nutzen können. Bei der Auswahl der Schalter für diesen Stromkreis ist darauf zu achten, dass deren Bemessungsstrom auf den Bemessungsstrom der Steckdose abgestimmt ist. Das Gleiche trifft auf Zeitschaltuhren zu, die zwischen Ladeeinrichtung und Steckdose geschaltet werden.

 

Wechselstrom- oder Gleichstromladeeinrichtungen

Soll ein E-Fahrzeug in kürzerer Zeit geladen werden, sind Ladestationen zum Wechselstrom- oder Gleichstromladen notwendig. Bei diesen Ladestationen handelt es sich um Neuinstallationen, die durch eine Elektrofachkraft errichtet werden. Werden dabei die einschlägigen Normen beachtet, u. a. die DIN VDE 0100-722, wird dabei die Gefahr einer Überlastung der E-Installation und damit die Brandgefahr verringert.
Bei der Planung und Errichtung der Ladestation ist auch darauf zu achten, ob der Fahrzeughersteller eine Be- und Entlüftung fordert.

Weitere Hinweise zur Planung und Errichtung von Ladestationen liefert die VdS 3471. So werden beispielsweise Hinweise zur Auswahl des Aufstellungsortes und dessen Kennzeichnung gegeben, damit leichtentzündliche
Materialien von den Ladestationen ferngehalten werden können. Um einen Brand rechtzeitig erkennen und
bekämpfen zu können, werden in Gewerbe- und Industriebereichen Brandmeldeanlagen und Feuerlöscher empfohlen.

 

Quelle: GDV

 

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Feuerwerk, Versicherungsschutz

Silvester: Wenn Raketen außer Kontrolle geraten

Silvester zählt erfahrungsgemäß zu den schadenträchtigsten Tagen im Jahr. Verirrte Raketen auf Balkonen, Böller im Hausflur oder in Brand geratene Autos sind beim Feuerwerk zum Jahreswechsel keine Seltenheit.

Fall 1 − Rakete verursacht Lack- und Blechschaden

In der Silvesternacht geriet ein Feuerwerkskörper durch fehlerhafte Handhabung außer Kontrolle und prallte in ein geparktes Fahrzeug. Dadurch wurde ein Loch in den Kotflügel gebrannt. Bemerkt wurde der Schaden erst am Neujahrstag, der Täter konnte nicht mehr ausfindig gemacht werden.

Schadenhöhe Kasko-Schaden: 4.240 Euro (Lackierung, Karosserie)

Fall 2 − Böller sprengt Briefkasten

Unbekannte machten sich in der Silvesternacht mit besonders explosiven und vermutlich illegalen Feuerwerkskörpern ans Werk und sprengten einen Briefkasten. Durch die Detonation wurde nicht nur die gesamte Briefkasteneinrichtung durch den Sprengkörper aus der Wand gerissen, sondern es wurden auch große Teile des Hauseingangs beschädigt.

Schadenhöhe Gebäudeschaden: 5.500 Euro (Briefkasten, Hauseingangstür, Fassadenerneuerung)

Schon gewusst?

  • Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig beschädigt werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
  • Hausbesitzer treffen besondere Sorgfaltspflichten: Sie müssen in der Hauptzeit, also in der Zeit um Mitternacht, alle Türen und Fenster geschlossen halten, um das Risiko des Schadens durch verirrte Raketen zu reduzieren. (OLG Stuttgart, 09.02.10, Az. 10 U 116/09)

 

Fall 3 − Kinder und Feuerwerkskörper

Zwei Kinder im Alter von 7 und 14 Jahren wollten sich am Neujahrstag einen Scherz erlauben. Sie zündeten eine Feuerwerksbatterie auf dem Grundstück eines Mehrfamilienhauses. Leider erfolgten die Abschüsse aus der Batterie auch auf die Fassade des Gebäudes. Dabei landeten einige Feuerwerkskörper auf dem Balkon der Wohnung in einem oberen Stockwerk. Die dort abgestellten Gegenstände entzündeten sich, der Balkon wurde durch den Brand vollständig zerstört. Durch die Brandhitze wurden die Balkonfenster und Türen geborsten, wodurch auch innerhalb der Wohnung massive Rußschäden entstanden. Durch die abziehenden Rauchgase wurden auch die darüberliegenden Balkone bis zum Dach in Mitleidenschaft gezogen.

Schadenhöhe Gebäudeversicherung: 134.000 Euro (Fassadenerneuerung, Balkon-, Wohnungssanierung)

Wenn Kinder mit Feuerwerkskörpern hantieren:

  • … kann dies im Ernstfall als grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht gewertet werden und eine Leistungsablehnung zur Folge haben.
  • Nach § 832 BGB haften Eltern aber nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
  • Auch Kinder können unter Umständen haften. Laut § 828 BGB gilt für sie:
    von 0 bis 7 Jahren: keine Haftung
    von 7 bis 18 Jahren: bedingte Haftung (abhängig von der Einsichtsfähigkeit des Kindes)
    ab 18 Jahren: volle Haftung

 

Fall 4 − wenn Silvester fast ins Auge geht

Ein Kunde feierte mit seinen Freunden auf einer Silvesterparty. Um Mitternacht gingen alle nach draußen, um das Feuerwerk zu sehen. Dabei flogen neben Raketen auch einige Böller über die Straße. Unser Kunde bekam den
Splitter eines Böllers direkt ins Gesicht. Die Folge: Verbrennungen am Jochbein mit bleibender Beeinträchtigung.

Schadenhöhe Unfallversicherung: 10.000 Euro (kosmetische Operation)

 

Die richtige Versicherung

Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind Gebäudeschäden durch explodierende Feuerwerkskörper oder Brände durch verirrte Raketen versichert. Unser Tipp: Achten Sie auf den „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Auch Seng- und Schmorschäden sollten versichert sein, ohne dass es an der
beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt haben muss.

Die Hausratversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden, die an Einrichtungsgegenständen oder Kleidung durch Feuer oder Löschwasser entstanden sind.
Wer mit  Feuerwerkskörpern in einer Wohnung Schaden anrichtet, dann bietet die Haftpflichtversicherung den
passenden Versicherungsschutz, ggf. auch bei mitversicherten Kindern.

Die private Unfallversicherung gehört zu den wichtigen Absicherungen im Ernstfall – insbesondere dann, wenn man sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt.

 

Quelle: Mannheimer Versicherung AG

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Küche Personal Mitarbeiterbindung

Betriebsschließung im Hotel: Hepatitis-A-Infektion als möglicher Auslöser

Behördlich angeordnete Betriebsschließungen kommen nicht so selten vor und sorgen für erhebliche Kosten. Wie Sie sich davor schützen können.

300 Euro für eine Woche Türkei. Natürlich „All Inclusive“ und inkl. Flug. Dieses Schnäppchen sollte einer Hotelmitarbeiterin aus der Küche eine schöne Urlaubswoche bescheren. Da man es beim Buffet des Urlaubhotels in der Türkei mit der Hygiene offenbar nicht gar so genau nahm, brachte sie sich eine Hepatitis-A-Infektion als ungeplantes Andenken mit. Dies erfährt Sie bei einem Arztbesuch, da ihr die ersten Tage nach dem Urlaub regelmäßig übel ist und sie sich schlapp fühlt. Da es keine größeren Probleme gibt, arbeitet sie weiter im eigenen Hotelbetrieb und erwähnt eher beiläufig gegenüber eines Gastes, dass sie sich im Urlaub infiziert hat. Der Gast informiert das Gesundheitsamt, welches die Betriebsschließung anordnet.

Da keine Betriebsschließungsversicherung besteht, muss der Betrieb den Ertragsausfall, die Kosten der Lohnfortzahlung und der Desinfektion selbst tragen. Auch die Entsorgung der Ware bleibt Hotelier hängen. § 42 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) regelt unmissverständlich, mit welchen Krankheitsbildern und unter welchen Umständen ein Mitarbeiter nicht beschäftigt werden darf. Die Regelungen wurden schwerpunktmäßig für lebensmittelproduzierende Betriebe aufgestellt, gelten jedoch auch für Restaurants, Gaststätten und Hotels. Auch z. B. für Betriebskantinen gilt der Wortlaut des Gesetzes und selbst Personen, die lediglich mit Bedarfsgegenständen wie Besteck, Geschirr und anderen Arbeitsgeräten in Berührung kommen, die eine Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmitteln möglich machen, sind vom Gesetzestext berücksicht. Wer hier Gefahren für sein Unternehmen ausmachen kann, sollte nicht zögern, den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen.

Quelle: VEMA

Produktlösung: All-Risk Hotel

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