Kategorie: Versicherungsverträge

Reise Versicherung

Alles zum Neuen Reiserecht

Ab 1. Juli 2018 greift ein neues Reiserecht für alle Verträge von Vermittlern und Veranstaltern von Pauschalreisen und von Anbietern „verbundener Reiseleistungen“. Auch Hoteliers sind davon betroffen.

Was zu beachten ist und wo die Fallstricke lauern, das erfahren Sie hier. Außerdem halten wir für Sie wichtige Links zum Thema bereit.

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Top Hotel

Top Hotel 5/2018: Badeaufsicht im Hotel?

Wer für seine Gäste ein Schwimmbad zur Verfügung stellt, sollte seine Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten nicht vernachlässigen, denn sonst ist der Versicherungsschutz in Gefahr.

Bietet ein Hotelier seinen Gästen Schwimmmöglichkeiten an, so hat er zu prüfen, wie weit seine Aufsichtspflichten gehen. Falls allein die Bereitstellung einer sicheren Umgebung seine Risiken vollständig abdeckt, reicht eine Funktional- oder Betriebsaufsicht: In regelmäßigen Abständen ist dann zu checken, ob die Anlage baulich und technisch sicher ist, die Wasserqualität stimmt und alle Systeme funktionieren.

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E-Check Hotelversicherung

Elektrische Anlagen: Prüfung zum Schutz vor Bränden

Hinter dem sperrigen Begriff „Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen“  verbirgt sich die wichtige Regelung „DGUV V3“ der Berufsgenossenschaft. Der wichtigste Fakt darin: Wer seine Elektrik nicht regelmäßig prüfen lässt, bekommt im Schadenfall nicht nur Probleme mit der Versicherung, sondern auch mit dem Strafrecht.

Mit der Regelung „DGUV V3“ schreibt die Berufsgenossenschaft seit 1979 allen Arbeitgebern eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Licht- und Kraftanlagen vor. Dies geschieht mit Blick auf den notwendigen Personenschutz. Vielen Gewerbetreibenden ist die die Vorschrift aber gar nicht bekannt.

30 % aller Brände entstehen durch technische Defekte. Häufig sind diese Defekte auf mangelnde Wartung oder unerkannte Fehler der elektrischen Anlagen oder Geräte zurückzuführen. Ein Brand, ausgelöst durch einen elektrischen Kurzschluss kann bei fehlender Prüfung aber fatale Folgen haben:

Sind die Prüffristen laut Vertrag nicht eingehalten, kommt es zu einer massiven Kürzung der Entschädigung durch die Versicherung. Kommen Personen zu Schaden, kommt es sofort zu einem Strafprozess, der mit einer Haftstrafe enden kann.

Mit einem All-Risk-Vertrag von Fritz & Fritz werden Sie bessergestellt und spart dabei noch richtig Geld. Überprüfen Sie es selbst!

Brandschutzberatung

Wenn Brandschutzauflagen erdrückend werden.
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TopHotel 02/2018

Top Hotel 1+2/2018: Obliegenheiten – Wenn der Vertrag versagt

Entsteht ein Schaden, vertrauen viele Hoteliers auf ihre Police und erleben dabei nicht selten unangenehme Überraschungen: Haben sie gegen eine der so genannten Obliegenheiten verstoßen, kann der Versicherer seine Leistung kürzen.

Das „Kleingedruckte“ gehört zu jedem Vertrag und macht bei genauer Betrachtung durchaus Sinn. Keine Versicherung will mit seinem Gegenüber einen Vertrag abschließen, ohne „Spielregeln“ zu definieren. KFZ-Versicherungen halten nur, wenn das Auto regelmäßig überprüft wird, der Fahrer sich an die Verkehrsregeln hält und überhaupt berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen. Im Hotel ist es nicht anders: Eine Vertragspolice reicht aus, wenn der Gegenstand – in diesem Fall das Gebäude mit Einrichtung – richtig bewertet wurde, regelmäßig überprüft wird und Veränderungen an die Versicherung gemeldet werden.

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