Kategorie: Versicherungsverträge

Baustelle Hotel versicherung

Sicher durch die Bauphase: Welche Policen brauchen Bauherren?

Mieten oder kaufen? Kaum eine Entscheidung ist weitreichender als die, ob man das langersehnte Eigenheim kaufen oder doch Mieter einer Wohnung bleiben soll. Dabei liegen die Vorteile der eigenen vier Wände klar auf der Hand: Keine Sorgen vor Mieterhöhungen, hohe Wohnqualität, Inflationsschutz und ein stabiler Wert der Immobilie.

Fast klar, dass sich immer mehr Menschen den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Neben einer gesicherten Finanzierung setzt dieses Vorhaben auch ausreichenden Versicherungsschutz voraus. Um den Bauherren vor bösen Überraschungen und finanziellen Mehrbelastungen zu schützen, möchten wir nachfolgend einige Lösungsmöglichkeiten vorstellen:

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auf einer Baustelle lauern die unterschiedlichsten Gefahren. Für die Sicherheit ist der Bauherr allein verantwortlich. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn er eine Firma mit der Bauausführung beauftragt hat. Kommen auf der Baustelle Dritte zu Schaden, kann der Bauherr nach dem BGB in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden.

Beispiel 1: Spielende Kinder verschaffen sich Zutritt zur Baustelle und stürzen in eine Grube.
Beispiel 2: Ein Gerüst stürzt um und beschädigt ein Nachbarhaus.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Haftpflichtansprüche auf, die Geschädigte an den Bauherren stellen. Viele Tarife der Privathaftpflichtversicherung bieten bereits eine Deckung für Bauvorhaben. Hier ist die maximal versicherte Bausumme zu beachten. Genügt die hier vorgesehene Summe für die Baustelle nicht, wird gesonderter Schutz benötigt.

Bauleistungsversicherung

Ein Gebäude kann erst mit der Bezugsfertigstellung über eine vollwertige Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden. Doch auch schon vor der Fertigstellung häufen sich nach und nach hohe Werte an, die weitestgehend schutzlos der Witterung ausgesetzt und für jedermann leicht zugänglich sind. Schäden dieser Art sind in der Regel das Problem des Bauherrn und treiben die Kosten hoch.
Beispiel 1: Während der Arbeiten am Dach kommt es zu einem schweren Unwetter. Durch den Sturm stürzt die Giebelwand ein.
Beispiel 2: In der Nacht verschaffen sich Unbekannte Zutritt zur Baustelle, entwenden Installationen und zertrümmern eine gezogene Mauer.

Gegen Brandschäden schützt die Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer ihren Kunden beitragsfrei zur Verfügung stellen, wenn diese das fertige Haus über sie absichern. Andere Ursachen sind über eine Bauleistungsversicherung absicherbar.
Nachhaftung: Der Versicherungsschutz aus der Bauleistungsversicherung endet mit Bezugsfertigkeit, Bauabnahme oder Ende des versicherten Zeitraumes. Auch nach diesem Zeitpunkt können Schäden auftreten, die ihre Ursache während der Bauphase hatten. Im Regelfall wird die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Schadenbeseitigung übernehmen, auch wenn der Schaden erst nach Ende der Versicherung bemerkt wurde. Mögliche Folgeschäden sind allerdings nicht gedeckt.

Beispiel: Die Grundleitung wird durch Baustoffe verstopft. Dadurch überfluten die Kellerräume. Die Versicherung übernimmt die Reinigung der Leitung, nicht jedoch die Trockenlegung des Kellers.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Viele Bauherren sind auf die Hilfe von Verwandten oder Freunden angewiesen, um beim Bau die finanzielle Belastung zu senken. Wer beim Bauen hilft, ist bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem Weg zur Baustelle grundsätzlich über die gesetzliche Bauhelferversicherung abgesichert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Helfer bezahlt wird oder nicht, ob er nur einmal aushilft oder für längere Zeit mit anpackt. Spätestens fünf Tage nach Beginn der Bauarbeiten hat der Bauherr sowohl sein Bauvorhaben als auch sämtliche Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden und für diese eine Bauhelferversicherung abzuschließen.

Beispiel: Der Vater des Bauherrn hilft beim Entladen eines Lieferwagens und verletzt sich dabei. Da es sich hier um eine übliche Gefälligkeit innerhalb der Familie handelt, greift der gesetzliche Schutz nicht.

Da jedoch die Leistungen in der gesetzlichen Bauhelferversicherung begrenzt sind, sollte der Bauherr den Abschluss einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung in Erwägung ziehen. Sie leistet bereits ab dem ersten Prozentpunkt der unfallbedingten Invalidität. Neben der Invaliditätsleistung kann zusätzlich eine Todesfallsumme oder ein Krankenhaustagegeld eingeschlossen werden.

Quelle: VEMA

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Internet Cyberrisiken Versicherung

Internetkriminalität: Jetzt handeln!

Das „Seehotel Jägerwirt“ in Österreich wurde vor einigen Tagen Opfer eines Hackerangriffs. Zunächst legten die IT-Angreifer sämtliche Computer samt Buchungssystem lahm, dann wurde das elektronische Türsystem befallen. Gäste konnten nicht mehr in ihre Zimmer. Am Ende waren sogar alle Backups verschlüsselt. Die Hotelbetreiber sahen sich gezwungen, ein Lösegeld zu zahlen, um ihr Hotel überhaupt weiter betreiben zu können.

Christoph Brandstätter, Geschäftsführer des 4-Sterne-Hotels in den österreichischen Alpen wollte diesen Hackerangriff nicht verschweigen, sondern hat sich entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen, um andere Hotelbetreiber zu warnen.

Wenn ein Internetangriff sowohl das gesamte Hotelsystem lahm legt inklusive Kassen, Reservierungen und Türschlössern und auch die Backups nicht mehr funktionieren, ist sofort die Existenz des Betriebes gefährdet. Buchungen können nicht mehr abgearbeitet werden, Hotelgäste werden unzufrieden, der Ruf des Hauses leidet. Da immer mehr Wertschöpfungsprozesse am IT-System hängen, ist der Schaden in solchen Fällen immens und wird noch größer, wenn Computerspezialisten hinzugezogen werden müssen. Nur sie können Systeme wieder arbeitsfähig machen.

Viele Hoteliers schieben die Schuld deutlich wachsender Internetkriminalität auf die Vernetzung und Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse. Während aber jeder von den Möglichkeiten des Internets (Präsentation, Marketing und Buchungen) profitieren möchte, wird für die Sicherung der Systeme keine Beachtung geschenkt. Der eigentliche Grund für die massiven Schäden liegt in einem mangelnden Bewusstsein für Gefahren durch die Digitalisierung.

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Um Ihr Unternehmen zu schützen, sollten Sie Ihr IT-System auf dem aktuellen Stand halten und die Kosten für IT-Spezialisten und Datenrettung mit einem Versicherungsvertrag absichern.

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Mädchen Sicherheit Hotelabsicherung

Betriebliche Altersvorsorge: Neue Regeln für den Arbeitgeber

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haben sich wichtige gesetzliche Änderungen ergeben, die vom Arbeitgeber unbedingt zu beachten sind.

Das BAG-Urteil vom 19.05.2016, 3 AZR 794/4 schreibt vor, dass sich der Arbeitgeber zukünftig für die Direktversicherung enthaften lassen muss, sobald ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet. Mit der Enthaftung wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer seine Leistungszusagen zukünftig nur aus dem Versicherungsvertrag erhält und nicht zusätzlich vom Arbeitgeber (sog. Anspruchsbegrenzung). Unterlässt der Arbeitgeber diese Enthaftung, kann es zu massiven Nachforderungen von Seiten des Arbeitnehmers kommen. Die Enthaftungs-Erklärung sollte mit Beendigung des Arbeitsvertrages erfolgen (Frist drei Monate nach Beendigung). Die Enthaftungserklärung erhalten Sie von Ihrem Versicherungsträger automatisch, wenn Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Ihrem Mitarbeiter anzeigen.

Wichtige Fragen:

Gibt es ein Musterformular für die Anspruchsbegrenzung?

Ja, bei dem jeweilgen Versicherungsträger oder bei Fritz & Fritz.

Kann die Anspruchsbegrenzung nachgeholt werden (Heilung)?

Nein, keine Heilungsmöglichkeit für die Vergangenheit.

Muss, der AN der Anspruchsbegrenzung zustimmen?

Nein, eine Zustimmung des AN ist für die Wirksamkeit der Anspruchsbegrenzung ist nicht erforderlich.

Muss, der AN den Empfang der Anspruchsbegrenzung bestätigen oder gegenzeichnen?

Nein. Es kann jedoch in einem etwaigen Streitfall dennoch günstig für den AG sein!

Lösung: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

Fritz & Fritz zeigt Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten.
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Magazin Tophotel Versicherungstipp

Summen in Versicherungsverträgen

Summen in Versicherungsverträgen klingen immer hoch. Die wenigsten Versicherungsnehmer wissen jedoch, dass selbst bei einem kleineren Schaden nur einen Teil bezahlt wird, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wurde.

 

Niemand schließt gerne eine Versicherung ab, deren Versicherungssumme zwei, drei oder gar fünf Millionen Euro lautet. Denn die Kosten einer solchen „großen“ Absicherung sind höher, als bei kleineren Summen. Spart man an der Höhe, kann man auch an der Prämie sparen. Und überhaupt: Was soll das für ein Schaden sein, der diese Summe erreicht?

Wer so denkt, begeht einen gefährlichen Irrtum! Denn entscheidend für die Entschädigungsleistung ist neben der Schadenhöhe, auch der Wert des gesamten versicherten Gegenstandes, der so genannte Versicherungswert. Dieser Wert ist in der Regel der Neuwert und gibt den Betrag an, welchen Sie für die Wiederherstellung/-beschaffung der versicherten Sache benötigen. Mit dem Verkaufs- oder Verkehrswert hat der Versicherungswert nichts zu tun. Hat Ihr Hotel beispielsweise fünf Millionen Euro an Versicherungswert, sie versichern aber nur für 3,5 Millionen Euro, kommt es zu einer Unterversicherung von 30 Prozent.

Prüfung ist die Regel

Versicherungen schauen heute, wo Geld zu verdienen ist. Häufig wird deshalb an den Kosten geschraubt. Bei jedem Schaden oberhalb einer bestimmten Höhe kommt ein Sachverständiger, der nicht nur den Schaden begutachtet, sondern auch den Gesamtwert des Versicherungsgegenstandes in Frage stellt.

Weicht der Versicherungswert von der Versicherungssumme ab, wird die Entschädigung prozentual um die fehlende Deckung gekürzt. Ein Beispiel: Ihre Sauna brennt ab, Sie erleiden einen Schaden von 150.000 Euro. Liegt eine Unterversicherung von 30 Prozent vor, zahlt die Versicherung nur gut 105.000 Euro. Sie bleiben auf 45.000 Euro des Schadens sitzen – trotz Versicherung!

Verantwortung liegt bei Ihnen

Verantwortlich für die Festlegung der Versicherungssumme ist immer der Versicherungsnehmer. Bei Gebäuden wurde die Versicherungssumme in der Regel von den Monopolversicherern ermittelt, welche bis 1994 Einwertungen durchführten. Seit dem führen die Versicherer kaum noch Bewertungen durch. An- und Umbauten werden vom Versicherungsnehmer nicht immer nachgemeldet. So bleibt die Versicherungssumme über Jahre hinweg stabil und entspricht nicht den wahren Verhältnissen.

Auch im Inventarbereich kommt es zur Unterversicherung: Rabattierte Preise (Messerabatte, Insolvenzkäufe) werden zur Summenermittlung heran gezogen, Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt. Aus dem Anlageverzeichnis gelöschte, aber noch in Benutzung befindliche Gegenstände werden vergessen und die Versicherungssumme bei Neuinvestitionen nicht oder nicht ausreichend angepasst.

Versicherungstipp: Prüfen Sie die Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen und versichern Sie Neuanschaffungen korrekt nach. Dabei sollte die Versicherungssumme auf Basis eines Wertzuschlages oder dynamisch sein, um die Inflation auszugleichen. Zusätzlich sollte der Versicherungsvertrag auch hinsichtlich einer Vorsorge überprüft werden, da dieser „Puffer“ zusätzlich zur Versicherungssumme zur Verfügung steht.

Quelle: TopHotel 10/2016

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