Fast klar, dass sich immer mehr Menschen den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchten. Neben einer gesicherten Finanzierung setzt dieses Vorhaben auch ausreichenden Versicherungsschutz voraus. Um den Bauherren vor bösen Überraschungen und finanziellen Mehrbelastungen zu schützen, möchten wir nachfolgend einige Lösungsmöglichkeiten vorstellen:
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Auf einer Baustelle lauern die unterschiedlichsten Gefahren. Für die Sicherheit ist der Bauherr allein verantwortlich. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn er eine Firma mit der Bauausführung beauftragt hat. Kommen auf der Baustelle Dritte zu Schaden, kann der Bauherr nach dem BGB in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden.
Beispiel 1: Spielende Kinder verschaffen sich Zutritt zur Baustelle und stürzen in eine Grube.
Beispiel 2: Ein Gerüst stürzt um und beschädigt ein Nachbarhaus.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Haftpflichtansprüche auf, die Geschädigte an den Bauherren stellen. Viele Tarife der Privathaftpflichtversicherung bieten bereits eine Deckung für Bauvorhaben. Hier ist die maximal versicherte Bausumme zu beachten. Genügt die hier vorgesehene Summe für die Baustelle nicht, wird gesonderter Schutz benötigt.
Bauleistungsversicherung
Ein Gebäude kann erst mit der Bezugsfertigstellung über eine vollwertige Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden. Doch auch schon vor der Fertigstellung häufen sich nach und nach hohe Werte an, die weitestgehend schutzlos der Witterung ausgesetzt und für jedermann leicht zugänglich sind. Schäden dieser Art sind in der Regel das Problem des Bauherrn und treiben die Kosten hoch.
Beispiel 1: Während der Arbeiten am Dach kommt es zu einem schweren Unwetter. Durch den Sturm stürzt die Giebelwand ein.
Beispiel 2: In der Nacht verschaffen sich Unbekannte Zutritt zur Baustelle, entwenden Installationen und zertrümmern eine gezogene Mauer.
Gegen Brandschäden schützt die Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer ihren Kunden beitragsfrei zur Verfügung stellen, wenn diese das fertige Haus über sie absichern. Andere Ursachen sind über eine Bauleistungsversicherung absicherbar.
Nachhaftung: Der Versicherungsschutz aus der Bauleistungsversicherung endet mit Bezugsfertigkeit, Bauabnahme oder Ende des versicherten Zeitraumes. Auch nach diesem Zeitpunkt können Schäden auftreten, die ihre Ursache während der Bauphase hatten. Im Regelfall wird die Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Schadenbeseitigung übernehmen, auch wenn der Schaden erst nach Ende der Versicherung bemerkt wurde. Mögliche Folgeschäden sind allerdings nicht gedeckt.
Beispiel: Die Grundleitung wird durch Baustoffe verstopft. Dadurch überfluten die Kellerräume. Die Versicherung übernimmt die Reinigung der Leitung, nicht jedoch die Trockenlegung des Kellers.
Bauhelfer-Unfallversicherung
Viele Bauherren sind auf die Hilfe von Verwandten oder Freunden angewiesen, um beim Bau die finanzielle Belastung zu senken. Wer beim Bauen hilft, ist bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem Weg zur Baustelle grundsätzlich über die gesetzliche Bauhelferversicherung abgesichert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Helfer bezahlt wird oder nicht, ob er nur einmal aushilft oder für längere Zeit mit anpackt. Spätestens fünf Tage nach Beginn der Bauarbeiten hat der Bauherr sowohl sein Bauvorhaben als auch sämtliche Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden und für diese eine Bauhelferversicherung abzuschließen.
Beispiel: Der Vater des Bauherrn hilft beim Entladen eines Lieferwagens und verletzt sich dabei. Da es sich hier um eine übliche Gefälligkeit innerhalb der Familie handelt, greift der gesetzliche Schutz nicht.
Da jedoch die Leistungen in der gesetzlichen Bauhelferversicherung begrenzt sind, sollte der Bauherr den Abschluss einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung in Erwägung ziehen. Sie leistet bereits ab dem ersten Prozentpunkt der unfallbedingten Invalidität. Neben der Invaliditätsleistung kann zusätzlich eine Todesfallsumme oder ein Krankenhaustagegeld eingeschlossen werden.
Quelle: VEMA
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