Die so genannte „Veranstalter-Haftpflichtversicherung“ bietet:
- Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Wegweisern, Werbetafeln, sanitären Anlagen und Verkaufsständen in eigener Regie
- Unterhaltung von Zelten und Podien, inklusive eigenem Auf- und Abbau
- Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden
- Ordnerdienst
- Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
- Nutzen von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kfz und Arbeitsmaschinen
- Schutz von Beginn der Aufbauarbeiten bis zum Abbau der Veranstaltung
- Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art der Veranstaltung
- Bei jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen sind Verträge mit automatischer Verlängerung möglich
Hüpfburgen und Feuerwerke können ebenfalls eingeschlossen werden
Quelle: Mannheimer Versicherung
Share