Kategorie: Versicherungsverträge

Magazin Tophotel Versicherungstipp

Summen in Versicherungsverträgen

Summen in Versicherungsverträgen klingen immer hoch. Die wenigsten Versicherungsnehmer wissen jedoch, dass selbst bei einem kleineren Schaden nur einen Teil bezahlt wird, wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wurde.

 

Niemand schließt gerne eine Versicherung ab, deren Versicherungssumme zwei, drei oder gar fünf Millionen Euro lautet. Denn die Kosten einer solchen „großen“ Absicherung sind höher, als bei kleineren Summen. Spart man an der Höhe, kann man auch an der Prämie sparen. Und überhaupt: Was soll das für ein Schaden sein, der diese Summe erreicht?

Wer so denkt, begeht einen gefährlichen Irrtum! Denn entscheidend für die Entschädigungsleistung ist neben der Schadenhöhe, auch der Wert des gesamten versicherten Gegenstandes, der so genannte Versicherungswert. Dieser Wert ist in der Regel der Neuwert und gibt den Betrag an, welchen Sie für die Wiederherstellung/-beschaffung der versicherten Sache benötigen. Mit dem Verkaufs- oder Verkehrswert hat der Versicherungswert nichts zu tun. Hat Ihr Hotel beispielsweise fünf Millionen Euro an Versicherungswert, sie versichern aber nur für 3,5 Millionen Euro, kommt es zu einer Unterversicherung von 30 Prozent.

Prüfung ist die Regel

Versicherungen schauen heute, wo Geld zu verdienen ist. Häufig wird deshalb an den Kosten geschraubt. Bei jedem Schaden oberhalb einer bestimmten Höhe kommt ein Sachverständiger, der nicht nur den Schaden begutachtet, sondern auch den Gesamtwert des Versicherungsgegenstandes in Frage stellt.

Weicht der Versicherungswert von der Versicherungssumme ab, wird die Entschädigung prozentual um die fehlende Deckung gekürzt. Ein Beispiel: Ihre Sauna brennt ab, Sie erleiden einen Schaden von 150.000 Euro. Liegt eine Unterversicherung von 30 Prozent vor, zahlt die Versicherung nur gut 105.000 Euro. Sie bleiben auf 45.000 Euro des Schadens sitzen – trotz Versicherung!

Verantwortung liegt bei Ihnen

Verantwortlich für die Festlegung der Versicherungssumme ist immer der Versicherungsnehmer. Bei Gebäuden wurde die Versicherungssumme in der Regel von den Monopolversicherern ermittelt, welche bis 1994 Einwertungen durchführten. Seit dem führen die Versicherer kaum noch Bewertungen durch. An- und Umbauten werden vom Versicherungsnehmer nicht immer nachgemeldet. So bleibt die Versicherungssumme über Jahre hinweg stabil und entspricht nicht den wahren Verhältnissen.

Auch im Inventarbereich kommt es zur Unterversicherung: Rabattierte Preise (Messerabatte, Insolvenzkäufe) werden zur Summenermittlung heran gezogen, Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt. Aus dem Anlageverzeichnis gelöschte, aber noch in Benutzung befindliche Gegenstände werden vergessen und die Versicherungssumme bei Neuinvestitionen nicht oder nicht ausreichend angepasst.

Versicherungstipp: Prüfen Sie die Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen und versichern Sie Neuanschaffungen korrekt nach. Dabei sollte die Versicherungssumme auf Basis eines Wertzuschlages oder dynamisch sein, um die Inflation auszugleichen. Zusätzlich sollte der Versicherungsvertrag auch hinsichtlich einer Vorsorge überprüft werden, da dieser „Puffer“ zusätzlich zur Versicherungssumme zur Verfügung steht.

Quelle: TopHotel 10/2016

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Kind Feuer Brandschutz Hotel

Weihnachtsmarkt: An die Veranstalter-Haftpflichtversicherung denken

Die Zeit der Weihnachtsmärkte rückt näher. Egal ob diese nur einen Tag, ein Wochenende oder einen Monat dauern, die Veranstalter benötigen Versicherungsschutz.

Die so genannte „Veranstalter-Haftpflichtversicherung“ bietet:

  • Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Wegweisern, Werbetafeln, sanitären Anlagen und Verkaufsständen in eigener Regie
  • Unterhaltung von Zelten und Podien, inklusive eigenem Auf- und Abbau
  • Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden
  • Ordnerdienst
  • Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
  • Nutzen von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kfz und Arbeitsmaschinen
  • Schutz von Beginn der Aufbauarbeiten bis zum Abbau der Veranstaltung
  • Einfache Beitragsberechnung nach Gesamtzahl der Besucher und Mitwirkenden und Art der Veranstaltung
  • Bei jährlich wiederkehrenden Veranstaltungen sind Verträge mit automatischer Verlängerung möglich

Hüpfburgen und Feuerwerke können ebenfalls eingeschlossen werden

 

Quelle: Mannheimer Versicherung

Veranstaltungsversicherung

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Parkplatz Sicherheit Versicherung

KFZ: Die richtige Versicherung von Fahrzeugflotten

Unfälle und Diebstähle in der eigenen Fahrzeugflotte können für Selbstständige zu einem Problem werden. In der Kfz-Versicherung für Fahrzeugflotten sollte die grobe Fahrlässigkeit daher stets mitversichert sein.

Eine ausreichende Neuwertentschädigung ist wichtig, um finanzielle Einbußen aufzufangen. Haben Sie viel Sonderausstattung im Auto oder Zusatzgeräte selbst installiert, sollten diese im Versicherungsfall abgedeckt sein.

Leistungsmerkmale einer guten Kfz-Versicherung für Flotten:

  • Deckt grobe Fahrlässigkeit ab
  • Bietet ausreichende Neuwertentschädigung
  • Deckt Tierbissschäden ab
  • Deckt den Zusammenstoß mit Tieren aller Art ab
  • Fest verbundene Sonderausstattung sowie Zusatzgeräte und -aufbauten
    sind mitversichert
  • Kosten für den Mietwagen werden übernommen

Flottentarife beginnen in der Regel ab zehn ziehenden Fahrzeugen. Kleinstflotten lassen sich ab drei Fahrzeugen versichern. Um Flotten versichern zu können, wird eine Schadenhistorie der letzten fünf Jahre benötigt.

Am 30. November ist Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Planen Sie genügend Vorlauf ein!

 

Quelle: Poolworld 03/2016

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Kunst Versicherung

Kunstversicherungen: Mehr als eine Hausratsversicherung

Als privater Kunstsammler sollten Sie sich wirkungsvoll absichern. Denn passiert etwas, ist der ideelle Verlust meist genauso groß, wie der finanzielle Schaden.

Jeder, der im Besitz von Kunstwerken ist, wird sich Gedanken über den Schutz seines Eigentums gemacht haben. Reicht dafür aber nicht die Hausratversicherung? In der Regel nein: „Die übliche Hausratversicherung deckt nur die im Versicherungsschein explizit genannten Gefahren wie Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm ab“, sagt Birgit Rolfes, Leiterin der Organisationseinheit Artima der Mannheimer. „Eine Kunstversicherung bietet dagegen einen viel umfangreicheren Schutz.“

Experten raten zu speziellen Kunstversicherungen, die als Allgefahrendeckung alle denkbaren Schäden abdecken. Ausgeschlossen sind wenige Risiken wie etwa Krieg. Diebstahl, Beschädigungen oder Transportschäden sind dagegen eingeschlossen. Gezahlt wird bei Totelschaden oder Verlust der Wiederbeschaffungswert, bei Beschädigungen die Restaurierungskosten.

Um die richtige Versicherungssumme festzustellen, kommen die Mitarbeiter der Versicherer zum Kunden nach Hause und schauen sich die Kunstwerke dort an. Neben dieser Risikoanalyse können diese Experten auch Tipps zur richtigen Sicherung und Lagerung geben. „Unsere Experten beraten etwa im Bereich der optimalen Hängung oder prüfen den Lichteinfall auf das Kunstwerk, da dieser schnell zu Beschädigung und Wertminderung führen kann“, sagt Rolfes von der Mannheimer. Ab gewissen Versicherungssummen verlangt der Versicherer außerdem eine Einbruchmeldeanlage.

Fritz & Fritz arbeitet mit Experten zusammen und hat den richtigen Versicherungsschutz vom hochwertigen Hausrat bis hin zur Kunstsammlung. Sprech Sie uns an!

Quelle: www.pfefferminzia.de

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Brandschutz Hotel

Wäschebrand: Selbstentzündung wirkungsvoll begegnen

In Hotels und Gaststätten, die ihre Wäsche selbst waschen, kommt es immer häufiger zu sogenannten
„Wäschebränden wie von Geisterhand“. Die Selbstentzündung von Wäsche ist jedoch kein Spuk und lässt sich leicht verhindern. 

Selbstentzündung durch hohe Wärmeentwicklung

Hervorgerufen werden diese Brände überwiegend durch eine exotherme (Wärme erzeugende) chemische
Reaktion während und nach dem Wasch- oder Trockenvorgang. Verschiedene Öle und Fette besitzen eine unterschiedliche Wärmeleit- und Staufähigkeit, die zu einer erhöhten Neigung zur Selbstentzündung führen kann.

Generell neigen Öle mit mehrfach ungesättigten Fettsäuren wie z. B. Soja-, Sonnenblumen-, Raps-, Sesam-, Walnuss- und Getreideöl zu einer erhöhten Wärmeaufnahme und unter bestimmten Bedingungen zur Selbstentzündung. Ölrückstände sind überwiegend in stark verschmutzten oder getränkten Textilien des Küchen- oder Wellnessbereichs zu finden, aber auch in einfachen Putz- und Reinigungslappen.

Wo und wann entstehen Wäschebrände?

Die meisten Brände entstehen in Wäschetrocknern während des Trockenvorgangs oder in der Abkühlphase der sauberen, aber nicht fettfreien Wäsche. Auslöser hierfür: Die Wäsche wurde während des Waschvorgangs nicht genug entfettet. Die Wäschestücke mit zurückgebliebenen Fettrückständen nehmen die Wärme im Wäschetrockner (ca. 90 Grad Celsius) auf und entwickeln eine weit höhere Wärme. Diese massive Wärmekonzentration oder der Wärmestau kann eine  Selbstentzündung auslösen.
Der Wärmestau ist auch direkt nach dem Trockenvorgang noch existent. Bei einer sofortigen Entnahme aus dem Wäschetrockner hat die mit Fettrückständen belastete Wäsche immer noch eine Durchschnittstemperatur von rund 75 Grad Celsius. Wird diese Wäsche direkt nach der Entnahme heiß gemangelt oder gleich zu Wäschestapeln zusammengelegt, kann es in der Wäsche zu einem Temperaturanstieg auf 140 Grad Celsius kommen: Ein Entstehungsbrand kann ausgelöst werden. Gleiches gilt, wenn die Wäsche ungekühlt und ungeordnet in einen Wäschecontainer gekippt wird.

Hier ein Infoblatt zum Thema Wäschebrand.

Quelle: Mannheimer Versicherung AG

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