Kategorie: Versicherungsverträge

Kunst Versicherung

Kunstversicherungen: Mehr als eine Hausratsversicherung

Als privater Kunstsammler sollten Sie sich wirkungsvoll absichern. Denn passiert etwas, ist der ideelle Verlust meist genauso groß, wie der finanzielle Schaden.

Jeder, der im Besitz von Kunstwerken ist, wird sich Gedanken über den Schutz seines Eigentums gemacht haben. Reicht dafür aber nicht die Hausratversicherung? In der Regel nein: „Die übliche Hausratversicherung deckt nur die im Versicherungsschein explizit genannten Gefahren wie Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm ab“, sagt Birgit Rolfes, Leiterin der Organisationseinheit Artima der Mannheimer. „Eine Kunstversicherung bietet dagegen einen viel umfangreicheren Schutz.“

Experten raten zu speziellen Kunstversicherungen, die als Allgefahrendeckung alle denkbaren Schäden abdecken. Ausgeschlossen sind wenige Risiken wie etwa Krieg. Diebstahl, Beschädigungen oder Transportschäden sind dagegen eingeschlossen. Gezahlt wird bei Totelschaden oder Verlust der Wiederbeschaffungswert, bei Beschädigungen die Restaurierungskosten.

Um die richtige Versicherungssumme festzustellen, kommen die Mitarbeiter der Versicherer zum Kunden nach Hause und schauen sich die Kunstwerke dort an. Neben dieser Risikoanalyse können diese Experten auch Tipps zur richtigen Sicherung und Lagerung geben. „Unsere Experten beraten etwa im Bereich der optimalen Hängung oder prüfen den Lichteinfall auf das Kunstwerk, da dieser schnell zu Beschädigung und Wertminderung führen kann“, sagt Rolfes von der Mannheimer. Ab gewissen Versicherungssummen verlangt der Versicherer außerdem eine Einbruchmeldeanlage.

Fritz & Fritz arbeitet mit Experten zusammen und hat den richtigen Versicherungsschutz vom hochwertigen Hausrat bis hin zur Kunstsammlung. Sprech Sie uns an!

Quelle: www.pfefferminzia.de

Sachwertgutachten

Wissen, was Ihr Betrieb wert ist!

Versicherungstechnische Gutachten

Objektive und sachliche Prüfung Ihrer Versicherungen.
mehr …
Brandschutz Hotel

Wäschebrand: Selbstentzündung wirkungsvoll begegnen

In Hotels und Gaststätten, die ihre Wäsche selbst waschen, kommt es immer häufiger zu sogenannten
„Wäschebränden wie von Geisterhand“. Die Selbstentzündung von Wäsche ist jedoch kein Spuk und lässt sich leicht verhindern. 

Selbstentzündung durch hohe Wärmeentwicklung

Hervorgerufen werden diese Brände überwiegend durch eine exotherme (Wärme erzeugende) chemische
Reaktion während und nach dem Wasch- oder Trockenvorgang. Verschiedene Öle und Fette besitzen eine unterschiedliche Wärmeleit- und Staufähigkeit, die zu einer erhöhten Neigung zur Selbstentzündung führen kann.

Generell neigen Öle mit mehrfach ungesättigten Fettsäuren wie z. B. Soja-, Sonnenblumen-, Raps-, Sesam-, Walnuss- und Getreideöl zu einer erhöhten Wärmeaufnahme und unter bestimmten Bedingungen zur Selbstentzündung. Ölrückstände sind überwiegend in stark verschmutzten oder getränkten Textilien des Küchen- oder Wellnessbereichs zu finden, aber auch in einfachen Putz- und Reinigungslappen.

Wo und wann entstehen Wäschebrände?

Die meisten Brände entstehen in Wäschetrocknern während des Trockenvorgangs oder in der Abkühlphase der sauberen, aber nicht fettfreien Wäsche. Auslöser hierfür: Die Wäsche wurde während des Waschvorgangs nicht genug entfettet. Die Wäschestücke mit zurückgebliebenen Fettrückständen nehmen die Wärme im Wäschetrockner (ca. 90 Grad Celsius) auf und entwickeln eine weit höhere Wärme. Diese massive Wärmekonzentration oder der Wärmestau kann eine  Selbstentzündung auslösen.
Der Wärmestau ist auch direkt nach dem Trockenvorgang noch existent. Bei einer sofortigen Entnahme aus dem Wäschetrockner hat die mit Fettrückständen belastete Wäsche immer noch eine Durchschnittstemperatur von rund 75 Grad Celsius. Wird diese Wäsche direkt nach der Entnahme heiß gemangelt oder gleich zu Wäschestapeln zusammengelegt, kann es in der Wäsche zu einem Temperaturanstieg auf 140 Grad Celsius kommen: Ein Entstehungsbrand kann ausgelöst werden. Gleiches gilt, wenn die Wäsche ungekühlt und ungeordnet in einen Wäschecontainer gekippt wird.

Hier ein Infoblatt zum Thema Wäschebrand.

Quelle: Mannheimer Versicherung AG

mehr …
Hochwasser Versicherung Hotel

Unwetter: Elementarversicherung immer wichtiger

Braunsbach – kein Begriff steht derzeit so für die zerstörerische Macht der Naturgewalten, wie die kleine Gemeinde in Baden-Württemberg. Das Tief „Elvira“ bescherte der Region schwere Unwetter mit Niederschlägen von gut 120 Litern pro Quadratmeter. So viel Wasser konnten die umliegenden Gewässer nicht mehr fassen, so dass es zu Überflutungen kam. Wasser, Schlamm und Geröll verwüsteten ganze Ortschaften.

Ereignisse wie dieses zeigen uns auf sehr drastische Art und Weise immer wieder auf, wie notwendig ein Schutz gegen Elementargefahren inzwischen doch geworden ist. Egal, ob Wohn- oder Geschäftshaus, Hausrat oder Geschäftseinrichtung: Überschwemmungen verursachen keine kleinen Schäden!

Während 95 % der Gebäude in Baden-Württemberg mit diesem wertvollen Schutz versehen sind, sieht es im Rest der Republik anders aus: Nur 36 % aller Gebäude sind gegen Elementargefahren abgesichert. Dabei ist Hochwasser nicht die einzige Gefahr, gegen die eine Elementarschadendeckung schützt. Auch Schäden, die durch Schneelast, Rückstau, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben oder Vulkanausbuch entstehen, werden durch diesen Deckungsbaustein übernommen.

Produktlösung: All-Risk Gastro

Hier finden Sie die Allgefahrenversicherung für Gastronomen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …
Vertrag Hotelversicherung

Versicherungsvertrag: Prüfung Ihrer Obliegenheiten

Ständig reden Versicherungen von Obliegenheiten. Kaum einer versteht allerdings, was sich hinter dieser „Aufgabe“ oder „Pflicht“ versteckt.

Zu unterscheiden sind gesetzliche und behördliche Pflichten von den versicherungsrechtlichen. Während die Missachtung ersterer schlimmstenfalls im Gefängnis enden kann, führt die Nichteinhaltung bei der Versicherung dazu, dass sie im Zweifelsfall kein oder kaum Geld von der Versicherung sehen.

Ein Beispiel dazu: Sie sind laut Gesetzgeber dazu verpflichtet, Ihre elektrischen Anlagen alle vier Jahre überprüfen zu lassen. Ortveränderliche, also mobile Geräte müssen sogar alle sechs Monate geprüft werden. Tun Sie es nicht (Vorsatz oder auch nur Verdacht auf Vorsatz) und es passiert etwas, werden Sie sofort strafrechtlich verfolgt.

Die Versicherung wird ebenfalls prüfen, ob Sie eine Prüfung haben durchführen lassen. Wenn nicht, wird Ihnen die Entschädigung gekürzt oder ganz gestrichen – trotz Versicherungsvertrag!

Deshalb ist es wichtig, die Obliegenheiten in seinen Verträgen zu kennen und zu beachten. Clever ist zudem der, der in seinen Verträgen die grobe Fahrlässigkeit einschließt und in den die Versicherungsbedingungen zu Gunsten der Versicherungsnehmers ausgelegt sind (z.B. Fritz & Fritz All-Risk).

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk

Versicherungstechnische Gutachten

Objektive und sachliche Prüfung Ihrer Versicherungen.
mehr …
Oldtimer Versicherung Sachwerte Hotel

PKW: Schutz Ihres Oldtimers

Nie war er so wertvoll wie heute und auch nie so begehrt: der ‪‎Oldtimer. Begehrt leider auch von kriminellen Banden, die immer häufiger zuschlagen, um die Fahrzeuge in Einzelteilen zu verhökern. So ist es nicht verwunderlich, dass gerade Fahrzeuge, die in der Gunst der Liebhaber besonders weit oben stehen, auch häufig gestohlen werden, wie der Jaguar E-Type, der Porsche 911 und die Mercedes Pagode.

Unser Tipp: Unbedingt eine ‪‎Diebstahlsicherung anbringen! Welche es gibt, lesen Sie unter http://belmot.de/ratgeber/aus_der_werkstatt/sicherungen.html

Schadenmanagement

Unsere Experten sind Ihre Anwälte im Schadenfall!

Versicherungstechnische Gutachten

Objektive und sachliche Prüfung Ihrer Versicherungen.
mehr …

Kontakt


0931 - 46 86 5-0
0931 468650
Nachricht senden

Rosenstraße 7
97276 Margetshöchheim


Service Links