Meist nimmt man ohnehin am Lastschrifteinzugsverfahren teil, da kann normalerweise gar nichts schief gehen. Außer natürlich, Sie haben die Bank gewechselt. In dem Fall bitten wir Sie, uns so bald wie möglich Ihre neuen Bankdaten zukommen zu lassen.
Eine weitere Erwartung, die ein Versicherer an Sie hat, sind korrekte Angaben. In einem Betriebsjahr kann sich so manches ändern: Neuanschaffung von Maschinen, bauliche Veränderungen am Betriebsgebäude, Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter,… Alles Umstände, die unbedingt nachgemeldet werden müssen.
Nur korrekte Angaben sorgen dafür, dass es im Schadensfall nicht zu Problemen kommt. Das trifft insbesondere auch dann zu, wenn Ihr Unternehmen zusätzliche Leistungen anbietet. Selbst dann, wenn nur ein geringer Teil des Gesamtumsatzes auf diese neuen Dienste entfällt, sollten Sie uns Änderungen umgehend mitteilen. Andernfalls kann dies dazu führen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt kein Versicherungsschutz für die neuen Tätigkeiten im Rahmen der Betriebshaftpflicht besteht.
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