Kategorie: Versicherungsverträge

Vertragsmanagement Hotelversicherung

Versicherungsbedingungen: Änderungen melden!

Wer von seiner Versicherung erwartet, dass sie im Schaden schnell zahlt, der sollte dafür sorgen, dass seine Daten jederzeit aktuell vorliegen.

Meist nimmt man ohnehin am Lastschrifteinzugsverfahren teil, da kann normalerweise gar nichts schief gehen. Außer natürlich, Sie haben die Bank gewechselt. In dem Fall bitten wir Sie, uns so bald wie möglich Ihre neuen Bankdaten zukommen zu lassen.

Eine weitere Erwartung, die ein Versicherer an Sie hat, sind korrekte Angaben. In einem Betriebsjahr kann sich so manches ändern: Neuanschaffung von Maschinen, bauliche Veränderungen am Betriebsgebäude, Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter,… Alles Umstände, die unbedingt nachgemeldet werden müssen.

Nur korrekte Angaben sorgen dafür, dass es im Schadensfall nicht zu Problemen kommt. Das trifft insbesondere auch dann zu, wenn Ihr Unternehmen zusätzliche Leistungen anbietet. Selbst dann, wenn nur ein geringer Teil des Gesamtumsatzes auf diese neuen Dienste entfällt, sollten Sie uns Änderungen umgehend mitteilen. Andernfalls kann dies dazu führen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt kein Versicherungsschutz für die neuen Tätigkeiten im Rahmen der Betriebshaftpflicht besteht.

mehr …
Flüchtlinge Hilfe

Terrorismus: Wie sind Sachwerte und Mitarbeiter geschützt?

Terrorismus war das beherrschende Thema der Medien in den vergangenen Monaten. Spätestens seit der Terror auch in Europa angekommen ist, fragen sich natürlich auch Gewerbetreibende, wie sie sich gegen diese Gefahr absichern können: Was ist mit meinen Sachwerten (Gebäude, Inhalt, Auto)? Was ist mit meinen Mitarbeitern?

Wenn Sie an einer Absicherung gegen Terrorakte interessiert sind, kommen Sie bitte auf uns zu. Gerne überprüfen wir den vorhandenen Schutz und stellen Ihnen ggf. Alternativen mit deren Vor- und Nachteilen vor.

Vor Terrorakten geschützt?

Kraftfahrzeuge – die Teilkaskoversicherung sieht keinen Ausschluss für Terrorakte vor und bietet Schutz vor Explosionen.

Mitarbeiter im Inland – Unfall-, Lebens- und Krankenversicherungen werden bei Terroranschlägen leisten. Häufig vorhandene Ausschlüsse für kriegerische Handlungen gelten dabei nicht für Terrorakte.

Gebäude, Inventar, Technik, Betriebsunterbrechung – Häufig besteht ein genereller Terrorausschluss. Das Risiko kann aber (teils ohne Aufschlag) wieder mitversichert werden. Zu beachten sind jedoch Höchstgrenzen der Entschädigung.

mehr …
Vertragsmanagement Hotelversicherung

Kunden von Fritz & Fritz profitieren

Verbesserungen bei ALL-Risk und Betriebshaftpflichtversicherung

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir auch dieses Jahr wieder Verbesserungen unserer ‑ mit dem Star-Award ausgezeichneten ‑ Allgefahren-Versicherung durchsetzen konnten! Als Kunde von Fritz & Fritz nehmen Sie automatisch an den Verbesserungen teil!

  1. Neu bis zur Versicherungssumme: Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung eines Schadenfalls.
  2. Maximale Kürzung der Entschädigung von 20 Prozent bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, vereinbarten Sicherheitsvorschriften oder Anzeigepflichtverletzungen.
  3. Prüfzeitraum für elektrische Anlagen: Wegfall der VdS-Prüfung, Kontrolle nur noch alle fünf Jahre durch Elektrofachbetrieb.

Diese umfangreichen Leistungsverbesserungen haben wir bei unserem Versicherungspartner, der Nürnberger Allgemeinen Versicherung durchsetzen können. Als Kunde von Fritz & Fritz profitieren Sie automatisch an den Verbesserungen und müssen sich um nichts kümmern!

 

Auch Kunden mit Betriebshaftpflichtvertrag profitieren

Kunden, die ihre Betriebshaftpflicht bei Fritz & Fritz abgeschlossen haben, profitieren ebenfalls:

  1. Mietsachschäden an fremden beweglichen Sachen: Schäden an Sachen, die den versicherten Personen (Beispiel: Kommissionsware) ohne zeitliche Begrenzung überlassen werden, sind versichert. Erhöhung der Versicherungssumme von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Schadenereignis.
  2. Abwasserschäden: Streichung des Selbstbehaltes.
  3. Umwelthaftpflicht, sowie Umweltschadenversicherung: Erhöhung der Versicherungssumme von 3 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro pauschal für Personen-,Sach- und Vermögensschäden, sowie einheitlicher Selbstbehalt von 500 Euro.
  4. Streichung des Selbstbehaltes in der AGG-Versicherung
  5. Erhöhung der Deckungssumme von 5 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Privathaftpflichtversicherung

Sie sehen: Es lohnt sich, Kunde bei Fritz & Fritz zu sein.

Produktlösung: All-Risk Gastro

Hier finden Sie die Allgefahrenversicherung für Gastronomen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …

Kontakt


0931 - 46 86 5-0
0931 468650
Nachricht senden

Rosenstraße 7
97276 Margetshöchheim


Service Links