Kategorie: Versicherungsverträge

Schadensrisiken im Gastgewerbe

Kein Hotelier ist vor Schäden gefeit, die in seinem Betrieb passieren können. Aufgrund vieler Gäste besteht ein besonders hohes Risiko für Personen- und Sachschäden. Verschuldet ein Unternehmen (Inhaber haften auch für ihre Mitarbeitenden) eine Verletzung am Kunden oder dessen Besitz, muss der Betreiber finanziell aufkommen. Personenschäden können Behandlungskosten, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen.

Viele Schäden treffen den Hotelier und seinen Betrieb, in den er viel investiert hat. Wird durch Leitungswasser, Brand, Sturm oder Hagel Teile des Gebäudes oder der Einrichtung zerstört, beeinträchtigt das nicht nur den Betriebsablauf. Die Reparatur- und Ersatzkosten sind hoch, die Betriebsunterbrechung und -einschränkung sorgt für Umsatzeinbußen.

Wo Menschen aufeinandertreffen, kann es manchmal auch zu Streit kommen. Können sich die Parteien nicht einigen, trifft man sich vor Gericht wieder. Kommt es mit Mietern oder Mitarbeitenden, Gästen oder Lieferanten zu einem Rechtsstreit, wird ein Anwalt benötigt. Auch hier sollten Kosten abgesichert sein.

Ein weiteres Risiko bedroht den Hotelier zusätzlich: Internetkriminalität. Deutlich häufiger sind Betriebe von Attacken aus dem Netz betroffen, als von Einbruch oder Feuer. Der Schaden ist teilweise hoch, der Geschäftsbetrieb kann komplett zum Erliegen kommen.

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Die wichtigsten Hotel-Versicherungen

Experten definieren für Hotels und Gastronomiebetriebe einen Mindest-Versicherungsschutz, der aus Betriebshaftpflichtversicherung, Inhalts- und Gebäudeversicherung und Elementarschadenschutz besteht. Die Haftpflicht schützt vor dem Risiko, Dritte wie Gäste zu schädigen. Denkbar sind beispielsweise Missgeschicke der Mitarbeitenden und ein Sturz eines Gastes im Hotel.

Die Inhaltsversicherung schützt die Betriebseinrichtung und das Gebäude gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Eine sinnvolle, ja fast unverzichtbare Ergänzung stellt eine Elementarschadendeckung für Extremwetterereignisse dar. Und wer nach einem Großschadenereignis seinen Betrieb für Tage oder sogar Wochen schließen muss, wünscht sich eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die für die laufenden Kosten und den entgangenen Umsatz aufkommt.

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Sinnvolle Versicherungen als Ergänzung

Wie bei den Risiken beschrieben, muss häufiger als gedacht die Rechtsschutzversicherung dem Gastronomen oder Hotelier beistehen und übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten.

Für Gastronomie- und Hotelbetriebe steigt das Risiko, Opfer von Cyberkriminalität zu werden. Ein Virus im Buchungssystem, der Diebstahl von Gästedaten, Erpressung mit der Drohung der Stilllegung des gesamten Betriebes, Störungen im Zahlungssystem – die Gefahren sind vielfältig. Eine Cyberversicherung hilft nicht nur beim Eintritt eines Schadens, sondern sorgt schon durch Präventionsprogramme dafür, dass nicht jeder Angriff aus dem Netz zu einem Schaden führt.

Dass die handelnden Personen den Schlüssel zum Unternehmenserfolg darstellen, ist jedem Inhaber und Geschäftsführer bewusst. Deshalb sollte nicht nur die Leistungsfähigkeit der Führungskräfte gesichert, sondern auch etwas für die Belegschaft getan werden. Die Optionen sind in Form von Altersvorsorge, Krankenversicherung und Absicherung der Arbeitskraft vielfältig.

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Spartipps, ohne den elementaren Schutz zu gefährden

Bevor Sie Ihre bestehende Versicherung kündigen, sollten Sie die Konditionen gewissenhaft mit dem neuen Angebot abgleichen. Günstige Preise gehen meist mit einem geringeren Schutz Hand in Hand. Besitzen Sie Sonderkonditionen bei wichtigen Bedingungen wie der groben Fahrlässigkeit, beim Unterversicherungsverzicht oder bei der Prüfklausel zu den elektrischen Anlagen, verlieren Sie diese recht sicher bei einem Wechsel. Um die Kosten etwas abzufedern, bietet es sich manchmal an, die Selbstbeteiligung pro Schaden etwas anzuheben.

Besitzen Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung, können Sie prüfen, wie lang die Haftzeit vereinbart wurde. Hotels ohne exklusive Einrichtung oder Denkmalschutz reichen meist 24 Monate, um den Geschäftsbetrieb wiederaufzunehmen.

Welchen Zahlungsturnus haben Sie bei der Versicherung vereinbart? Sollten Sie monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich die Prämien zahlen, können sie überlegen, auf eine jährliche Zahlung umzustellen. Das spart zusätzlich Prämienkosten!

All diese Tipps werden jedoch nicht ausreichen, um Ihre Kosten auf dem gewohnten Niveau zu halten. Teure Zeiten also!

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Top10 Geschäftsrisiken für Unternehmen

Studien der Versicherungsindustrie zeigen: Unternehmen fürchten sich nicht mehr vor einem Feuerschaden oder vor Diebstahl. Dagegen tritt die Sorge vor ganz anderen Risiken in den Vordergrund.

Das Allianz Risk Barometer 2023 bringt es auf den Punkt: Die größten Risiken für Unternehmen gehen von Betriebsunterbrechungen und Cybervorfällen aus. Fast jeder Zweite (46 Prozent) fürchtet, durch Störungen im Geschäftsbetrieb – etwa durch fragile Lieferketten – eine Betriebsunterbrechung zu erleiden. Knapp dahinter werden bereits Schäden durch Cyberattacken mit 40 Prozent genannt (Cyber-Kriminalität, Malware/Ransomware, Systemausfälle, Datenschutzverletzungen, Bußgelder). Deutlich hinzugewonnen haben auch Sorgen um die Energiekrise (32 Prozent) und kritische Infrastrukturausfälle (13%).

Dagegen machen sich weniger Unternehmen Sorgen um den Klimawandel (17%) und Naturkatastrophen (19%). Deutlich bemerkbar macht sich der Fachkräftemangel, der von 17 Prozent der Unternehmen als Risiko benannt wird.

Nicht ohne Sorgen werden auch die Änderung rechtlicher Bedingungen und makroökonomischer Rahmenbedingungen eingeschätzt (23 und 17 Prozent), während die Angst vor Feuer und Explosionen keine Rolle mehr spielt (nur 13 Prozent).

Fazit: Die Welt hat sich verändert, der Versicherungsschutz sollte darauf hin angepasst werden!

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