Ein Beispiel: Ein Hotelierspaar verliert durch ein Hochwasser ihren Betrieb, sind aber dafür versichert. Da sie kurz vor der Rente stehen und das Hotel am alten Standort aufgrund zerstörter Infrastruktur nicht schnell wiederaufgebaut werden kann, möchten sie auf einen Hotelneubau verzichten und anderswo bauen. Eine strenge Wiederherstellungsklausel würde sie zwingen, an derselben Stelle dasselbe Haus mit derselben Nutzungsart zu errichten!
Die All-Risk von Fritz & Fritz ist da flexibler: Der Versicherer leistet Entschädigung auf Neuwertbasis auch dann, wenn vom Schaden betroffene Gebäude an anderer Stelle (Deutschland) oder ähnlicher Betriebsart wiederaufgebaut werden. Ihr Vorteil: Volle Flexibilität beim Einsatz der Entschädigung.
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