Versicherungen tun sich schwer, Schäden durch den Austritt von Leitungswasser an schadhaften Dichtungsfugen zu übernehmen. Schuld daran sind meist unterschiedliche Ansichten. Duschen und Wannen seien ja dazu da, einen Wasseraustritt zu gewähren. Wenn es eine undichte Stelle gibt, ist dieser nicht versichert. Die andere Seite sieht Wanne oder Dusche im Ganzen als Teil des Rohrsystems. Damit wäre auch das ordnungsgemäße Abfließen mit gedeckt und der Schaden versichert.
Die Rechtsprechung kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen: Das OLG Düsseldorf beispielsweise sieht solche Schäden als nicht versichert an, das OLG Frankfurt/Main sieht es ganz anders. Auf der sicheren Seite ist also nur der, dessen Versicherungsvertrag den Wasseraustritt aus Fugen einschließt.
Ausschluss von Schwamm und Schimmel
Oft bleibt der Wasseraustritt durch defekte Silikonfugen über längere Zeit unbemerkt. In der Folge bilden sich dann Herde mit Schimmel oder Schwamm. In den Bedingungen der verschiedenen Wohngebäudeversicherungstarife werden Sie nun regelmäßig den Ausschluss von Schwamm und Schimmel finden. Solche Schäden sind dann – auch in den unbenannten Gefahren – in der Regel nicht versicherbar. Da ist es gut, dass der Bundesgerichtshof bereits urteilte, dass Schwammbefall als Folge eines Leitungswasserschadens unter den Versicherungsschutz fallen.
Trotzdem hat der Versicherungsnehmer Obliegenheiten. So sollte er dafür sorgen, das alte Silikonfugen erneuert werden.
Quelle: VEMA
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