Kategorie: Versicherungsverträge

Unternehmensrisiken: Cyberkriminalität weltweit Nummer eins

Cyberkriminalität ist laut einer Studie der Allianz für Unternehmen weltweit zur größten Bedrohung geworden. Nach dem „Risikobarometer“ des Versicherers liegen Cyberattacken auf Platz eins möglicher Bedrohungen, gefolgt von Betriebsunterbrechungen sowie Rechtsunsicherheiten andere politische Risiken. Naturkatastrophen belegen nur den vierten Platz.

Die für die Industrieversicherung zuständige Sparte AGCS befragte für sein Risikobarometer rund 2700 Fachleute für Unternehmensgefahren in mehr als 100 Ländern, externe und interne Führungskräfte, Risikomanager sowie Versicherungsmakler und -experten.

Unter den IT-Gefahren stellte AGCS-Manager Jens Krickhahn vor allem die Erpressung heraus. Die Cyberkriminellen verschlüsseln mit Ransomware Firmenrechner und verlangen anschließend Geld für die Entschlüsselung. Das Phänomen ist seit Jahren bekannt, doch verlangen die Angreifer laut Allianz immer höhere Summen. Nach Krickhahns Worten waren noch vor wenigen Jahren 10.000 bis 20.000 Euro übliche Summen, inzwischen werden zweistellige Millionensummen verlangt.

Vor einem Jahr teilten sich Cyberattacken im Risikobarometer noch mit Betriebsunterbrechungen den Spitzenplatz, inzwischen liegen die IT-Gefahren allein an erster Stelle. Doch auch die Betriebsunterbrechung – das ist der Stillstand eines ganzen Unternehmens oder wesentlicher Bereiche – geht häufig auf Cyberangriffe zurück.

Quelle: DPA

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KFZ: Richtiges Verhalten bei Wildunfällen

Statistisch kracht es alle zwei Minuten: allein 2018 wurden 268.000 Wildunfälle registriert. Wie Sie sich bei einem Zusammenprall richtig verhalten sollten, lesen Sie hier.

Zum Jahresende kommt es vermehrt zu Unfälle mit Wildtieren. Nach Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Gefahr von Wildunfällen in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember am höchsten. Im Frühjahr sorgen vor allem Wildschweinrotten mit ihren Frischlingen für eine um rund 20 Prozent höhere Unfallgefahr. Zum Jahresende kommt es zu vielen Unfällen mit Hirschen, die in ihrer Brunftzeit sehr aktiv sind.

Schäden am eigenen Fahrzeug – häufig schnell einige Tausend Euro –  die durch Haarwild verursacht werden, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz in der Teilkasko zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.

Riskante Ausweichmanöver vermeiden

Die Versicherer raten Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen: Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern abbremsen und vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer das Fernlicht abblenden und hupen. Riskante Ausweichmanöver sollten sie vermeiden. Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier.

Verhaltenstipps nach einem Wildunfall:

  • Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
  • Die Polizei benachrichtigen.
  • Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
  • Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
  • Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
  • Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.

Quelle: GDV

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Corona-Baustelle: Betriebsschließungsversicherung (kurz BSV)

Kunden von Fritz & Fritz haben die erste Welle gut überstanden. Während sich viele Betriebe mit dem so genannten „Bayerischen Modell“ abspeisen lassen mussten, griff unsere Betriebsschließungsversicherung. Neben deutlich höheren Tagesentschädigungen wurde die volle Schließungszeit (je nach Bundesland bis zu 75 Tage) bezahlt und nicht nur 30 Tage wie bei den meisten Versicherungen am Markt!

Nur befinden wir uns im zweiten Lockdown und die Rechtssituation ist nicht klarer geworden. Elf Urteilen zugunsten der Versicherer stehen drei Urteilen zugunsten der klagenden Hoteliers und Wirte gegenüber. Eine Erfolgsgarantie für den Klageweg sieht anders aus. Zudem sind die bisherigen Urteile überwiegend vor Landgerichten ergangen und noch nicht rechtskräftig. Vermutlich wird erst ein BGH-Urteil Klarheit schaffen.

Sicher ist: Eine Betriebsschließungsversicherung in der bisherigen Form wird es nicht mehr geben! Globale Ereignisse wie die Corona-Pandemie übersteigen die finanzielle Möglichkeiten der Versicherungswirtschaft und widersprechen zudem der ursprünglichen Idee der BSV: Der Schutz vor finanziellen Folgen einer behördlich angeordneten Schließung einer konkreten Betriebsstätte aufgrund einer lokal begrenzten Infektionskrankheit.

Aktuell gibt es zwar noch Anbieter am Markt, bei denen Corona nicht ausgeschlossen ist. Doch in diesen Verträgen sind die Versicherungsbedingungen sehr unattraktiv gestaltet. So greift der Versicherungsschutz nur bei einer Einzelverfügung und bei einer Infizierung im Betrieb. Mehrfache Schließungen aufgrund derselben Krankheit werden ebenfalls nicht anerkannt. Die restlichen Sachversicherungen in der Police sind deutlich schlechter als die All-Risk von Fritz & Fritz und das bei deutlich erhöhten Prämien.

Deshalb empfehlen wir vor allem: Geduld! Eine Übergangslösung für die BSV steht schon heute zur Verfügung, die zumindest ein normales Infektionsgeschehen (Salmonellen, Bakterien) absichert, Pandemien aber ausschließt. In Arbeit ist ein privat-staatliches Absicherungsmodell ähnlich einer Terrorabsicherung und ein Musterbedingungswerk des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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Corona-Baustelle: Schadenprävention

Wenn die Zwangsschließung einen Vorteil hat, dann den, liegengebliebene Aufgaben endlich erledigen zu können. Dazu gehören bestimmt auch Sicherungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Doch welche sind das?

Viele Vorschriften beziehen sich auf Themen wie Brandschutz und Einbruch und stehen in Ihren Versicherungspolicen. Weitere Infos, etwa zur Elektroprüfung oder zur Sicherung von Bargeld und Wertsachen (Stichwort Güteklasse Ihres Tresors) finden Sie auf unserer Website.

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