Kategorie: Vorsorge

Generationswechsel Betrieb

Generationswechsel im Familienbetrieb

Die Nachfolge in Familienunternehmen ist weit mehr als die bloße Weitergabe eines Wirtschaftsunternehmens. Es ist eine Familiengeschichte, ja ein ganzes Lebenswerk, das übergeben wird. Bei einem solchen Generationswechsel geht es um einen komplexen familiären und folglich auch persönlichen Klärungsprozess zwischen „Geber“ und „Nehmer“.

Zudem ist es eine höchst emotionale Sache, da der „Geber“ loslassen können und wollen muss – der „Nehmer“ sich seiner Aufgaben bewusst und den Herausforderungen gewachsen sein muss. Vor der Herausforderung eines  Generationswechsels stehen nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung jährlich etwa 75.000 Familienunternehmen. Bei gut der Hälfte dieser Fälle geht das Unternehmen in die Hände von Familienmitgliedern. Die Praxis zeigt nur leider, dass bei etwa 20 bis 25 Prozent dieser Fälle der Wechsel zu teils erheblichen Problemen führt. Letztlich sogar zum Verkauf oder zur Liquidation des Unternehmens – selbstverständlich mit allen Konsequenzen für die Arbeitsplätze und auch für die Familie des Unternehmers.

Fordern Sie bei uns das Infoblatt „Die 10 Gebote für einen erfolgreichen Generationswechsel im Familienbetrieb“ unseres Partners Haubner, Schäfer & Partner an.

Vorsorge: Senkung des Garantiezinses auf 0,9 Prozent ab 2017

Die Garantiezinsen in Lebensversicherungsprodukten werden für künftige Verträge ab dem 01.01.2017 auf 0,9 % nach unten korrigiert. Welche Folgen hat das für Sie?

Was ist der Garantiezins?

Der Garantiezins gilt bei klassischen Lebensversicherungsprodukten, wie Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, also nicht für Fondspolicen. Es handelt sich um den Zinssatz auf das Deckungskapital, den Versicherungsunternehmen maximal für die komplette Vertragslaufzeit garantieren dürfen. Die Reduzierung dieses Zinssatzes ist gesetzlich vorgeschrieben und soll Versicherer daran hindern, zu hohe Zinszusagen zu geben, die sie dann vielleicht auf Dauer nicht einhalten können.

Welche Verträge sind von der Senkung betroffen?

Laufende Verträge sind nicht betroffen. Der niedrigere Zins gilt nur für Verträge, die ab 2017 geschlossen werden. Für diese aber auf Dauer. Erholt sich das Zinsniveau nachhaltig, wird auch der Garantiezins irgendwann wieder angehoben werden. Das gilt dann aber auch erst wieder für Neuverträge ab dem Zeitpunkt der Erhöhung.

Ist es sinnvoll, vor Jahresende 2016 einen Vertrag abzuschließen?

Ob die sinkende Garantieverzinsung jemals Auswirkungen auf Ihren konkreten Vertrag haben wird, kann heute noch niemand erahnen. Das hängt von der allgemeinen Zinsentwicklung der nächsten Jahre ab. Der Garantiezins ist nur ein Teil der Auszahlung. Zusätzlich werden jedem Kunden auch die Überschüsse des Unternehmens gutgeschrieben. Im Branchenschnitt rechnet man aktuell mit einer Gesamtverzinsung von ca. 3,6 %. Geht man davon aus, dass das gewählte Unternehmen immer Überschüsse oberhalb des Garantiezinses erwirtschaftet, ist der Garantiezins nicht relevant. Andererseits ist eine Garantie von 1,25 % einfach höher als 0,9 %. Warum sollte man eine Garantie von 0,35 % einfach herschenken?

Unsere Empfehlung

Wenn Sie für Ihre Altersvorsorge noch einen sicheren „Garantie-Baustein“ benötigen, vereinbaren Sie in den nächsten Wochen noch einen Beratungstermin mit uns. Es wäre schade, wenn Sie sich erst im nächsten Jahr für eine klassische Lebensversicherung entscheiden und so 0,35 % garantierte Verzinsung verschenken. Nicht nur wegen der Garantiezinsen lohnt sich ein Gespräch mit uns – Einmalzahlungen in Basis- und Riester- Renten können Ihr zu versteuerndes Einkommen 2016 maßgeblich optimieren! Sofern derartig staatlich geförderte Verträge noch nicht bestehen, können Sie sich jetzt noch die Förderungen für das gesamte Jahr sichern!

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