Kategorie: Wellness

Top Hotel

Top Hotel 5/2018: Badeaufsicht im Hotel?

Wer für seine Gäste ein Schwimmbad zur Verfügung stellt, sollte seine Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten nicht vernachlässigen, denn sonst ist der Versicherungsschutz in Gefahr.

Bietet ein Hotelier seinen Gästen Schwimmmöglichkeiten an, so hat er zu prüfen, wie weit seine Aufsichtspflichten gehen. Falls allein die Bereitstellung einer sicheren Umgebung seine Risiken vollständig abdeckt, reicht eine Funktional- oder Betriebsaufsicht: In regelmäßigen Abständen ist dann zu checken, ob die Anlage baulich und technisch sicher ist, die Wasserqualität stimmt und alle Systeme funktionieren.

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Sauna Hotelversicherung

Brandschutz: Spezielle Regeln im Saunabetrieb

Saunabrände haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen – mit existenzbedrohenden Schäden für Hoteliers.

Achten Sie deshalb auf folgende Punkte:

  • Inspektion des Saunaofens vor Inbetriebnahme
  • Saunabetrieb immer von Hand ein- und ausschalten
  • Mehrmalige Kontrolle des Saunaraumes während der Aufheizphase
  • Abschaltung von automatischen Aufgussanlagen
  • Aufgüsse nur durch geschultes Personal
  • Installation von Brandmeldern
  • regelmäßige Kontrollen während der Betriebszeit
  • Installation eines Temperatur-Sicherheitsbegrenzers und Kontrolle aller sechs Monate
  • Meldungen von Notabschaltungen oder Alarm direkt zur ständig besetzten Rezeption
  • Jährliche Prüfung gewerblicher Saunen von einem Elektrofachbetrieb

Brandschutz3

 

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Brandschutzberatung

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