Kategorie: Wellness

Jetzt zum Webinar anmelden: „Mehr Sicherheit im Wellnessbereich“ am Dienstag, 29. April

Ihre Kunden fliegen auf Wellness? Sie haben Saunen, Pools und Ruheräume vom Feinsten und die Gäste genießen die Zeit beim Schwitzen oder bei einer Massage? Doch mit der Idylle ist es schnell vorbei, wenn sich ein Gast verletzt oder ein Brand im Saunabereich ausbricht.

Hoteliers müssen vermehrt Saunabrände bei ihren Versicherungen melden. Die Feuer bedrohen nicht nur Gäste und Personal, sondern auch die wirtschaftliche Existenz des Betriebes. Wo die Gefahren lauern und wie Sie sich wirkungsvoll schützen können, stellen wir Ihnen in einem Online-Seminar vor.

„Mehr Sicherheit im Wellnessbereich“

Termin: Dienstag, 29. April 2025 um 10 Uhr

Als Hotelier ist die Veranstaltung für Sie kostenlos! Einfach hier klicken für Ihre Anmeldung.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie zeitnah den Link in einen virtuellen Vortragsraum.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Für Fragen zum Webinar oder zu Ihrem Versicherungsschutz wenden Sie sich einfach per Mail an uns: service@fritzufritz.de

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Top Hotel

Top Hotel 5/2018: Badeaufsicht im Hotel?

Wer für seine Gäste ein Schwimmbad zur Verfügung stellt, sollte seine Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten nicht vernachlässigen, denn sonst ist der Versicherungsschutz in Gefahr.

Bietet ein Hotelier seinen Gästen Schwimmmöglichkeiten an, so hat er zu prüfen, wie weit seine Aufsichtspflichten gehen. Falls allein die Bereitstellung einer sicheren Umgebung seine Risiken vollständig abdeckt, reicht eine Funktional- oder Betriebsaufsicht: In regelmäßigen Abständen ist dann zu checken, ob die Anlage baulich und technisch sicher ist, die Wasserqualität stimmt und alle Systeme funktionieren.

Den kompletten Artikel lesen Sie hier.

Sauna Hotelversicherung

Brandschutz: Spezielle Regeln im Saunabetrieb

Saunabrände haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen – mit existenzbedrohenden Schäden für Hoteliers.

Achten Sie deshalb auf folgende Punkte:

  • Inspektion des Saunaofens vor Inbetriebnahme
  • Saunabetrieb immer von Hand ein- und ausschalten
  • Mehrmalige Kontrolle des Saunaraumes während der Aufheizphase
  • Abschaltung von automatischen Aufgussanlagen
  • Aufgüsse nur durch geschultes Personal
  • Installation von Brandmeldern
  • regelmäßige Kontrollen während der Betriebszeit
  • Installation eines Temperatur-Sicherheitsbegrenzers und Kontrolle aller sechs Monate
  • Meldungen von Notabschaltungen oder Alarm direkt zur ständig besetzten Rezeption
  • Jährliche Prüfung gewerblicher Saunen von einem Elektrofachbetrieb

Brandschutz3

 

Mehr Informationen zum Thema Brandschutz bietet
Ihnen unser neuer Ratgeber, den Sie kostenfrei
bei uns anfordern können.

Brandschutzberatung

Wenn Brandschutzauflagen erdrückend werden.
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