All-Risk: Sichtbare Verbesserungen ab 2023

Im Zuge der Überarbeitung der Allgefahrenversicherung konnten für alle Bestands- und Neukunden wesentliche Verbesserungen im Versicherungsvertrag erzielt werden.

Dazu gehören:

  • Bei der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Obliegenheiten oder bei den gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften kann bei einem Schaden über 500.000 € der übersteigende Teil mit maximal 20% gekürzt werden. Vorher waren 40 % Kürzung vereinbart. Abweichende individuelle Vereinbarungen sind möglich.
  • Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit wurde umgedreht. Jetzt liegt sie beim Versicherer, vorher war sie noch beim Versicherungsnehmer.
  • Die Kosten infolge eines Fehlalarms der Brandmeldetechnik sind bis 2.5 Mio. € versichert. Vorher gab es dafür keinen Schutz.
  • Bei Schäden durch Insekten (auch Bettwanzen) sind beschädigte Sachen, als auch Folgeschäden mitversichert.
  • Für Neubauten konnte eine Feuerrohbauversicherung bis 2.5 Mio. € vereinbart werden, was vorher nicht versichert war
  • Mietverluste sind bis 2.5 Mio. € versichert, statt wie bisher mit nur 500.000 €.
  • Aufwendungen für das Entfernen umgestürzter Bäume werden bis 2.5 Mio. € übernommen. Der Wert hatte vorher bei 10.000 € gelegen
  • Mehrkosten für umweltfreundliche Maßnahmen sind bis 50.000 € abgedeckt.
  • Schäden durch Kampfmittel gelten ab sofort ebenfalls als mitversichert.