All-Risk: Sichtbare Verbesserungen ab 2023
Im Zuge der Überarbeitung der Allgefahrenversicherung konnten für alle Bestands- und Neukunden wesentliche Verbesserungen im Versicherungsvertrag erzielt werden.
Dazu gehören:
- Bei der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Obliegenheiten oder bei den gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften kann bei einem Schaden über 500.000 € der übersteigende Teil mit maximal 20% gekürzt werden. Vorher waren 40 % Kürzung vereinbart. Abweichende individuelle Vereinbarungen sind möglich.
- Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit wurde umgedreht. Jetzt liegt sie beim Versicherer, vorher war sie noch beim Versicherungsnehmer.
- Die Kosten infolge eines Fehlalarms der Brandmeldetechnik sind bis 2.5 Mio. € versichert. Vorher gab es dafür keinen Schutz.
- Bei Schäden durch Insekten (auch Bettwanzen) sind beschädigte Sachen, als auch Folgeschäden mitversichert.
- Für Neubauten konnte eine Feuerrohbauversicherung bis 2.5 Mio. € vereinbart werden, was vorher nicht versichert war
- Mietverluste sind bis 2.5 Mio. € versichert, statt wie bisher mit nur 500.000 €.
- Aufwendungen für das Entfernen umgestürzter Bäume werden bis 2.5 Mio. € übernommen. Der Wert hatte vorher bei 10.000 € gelegen
- Mehrkosten für umweltfreundliche Maßnahmen sind bis 50.000 € abgedeckt.
- Schäden durch Kampfmittel gelten ab sofort ebenfalls als mitversichert.
Share