Elementarschutz: Nicht alles ist Überschwemmung
Deutschland im Januar 2024: In vielen Bundesländern stehen riesige Flächen unter Wasser, die Deiche sind aufgeweicht, unzählige Keller laufen voll. Bei vielen bleibt die bange Frage: Reicht mein Versicherungsschutz?
Klima-Experten warnen schon länger, dass sowohl die Häufigkeit, als auch die Stärke von Naturkatastrophen deutlich steigen wird. Allein 2023 entstanden nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherer (kurz GDV) Schäden in Höhe von 4,9 Mrd. Euro. Nicht eingeschlossen in diese Bilanz sind Schäden, die nicht versichert waren und die von den Betroffenen oder der Allgemeinheit übernommen werden müssen.
Lücken in der Elementarversicherung
Hausbesitzer in den im Januar betroffenen Hochwassergebieten bekommen ihre Schäden ersetzt, wenn sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Neben Hochwasser gehören Schäden durch Starkregen, Rückstau, Lawinen, Schneedruck und Erdrutsch zu den versicherten Gefahren. Auch Erdbeben und Erdsenkungen werden ersetzt. Sowohl Reparaturen am und im Haus sowie den Nebengebäuden werden übernommen, als auch im schlimmsten Fall der Abriss und Neubau eines gleichwertigen Gebäudes. In der Zeit der Sanierung werden zudem die Kosten für eine alternative Unterkunft beziehungsweise Umsatzausfälle bezahlt, wenn das Gebäude nicht genutzt werden kann.
Doch eine Elementarversicherung schützt nicht immer! Die große Frage ist, ob die Umgebung des Gebäudes überhaupt überflutet war. Steigt nur der Grundwasserspiegel so stark, dass Wasser in den Keller eindringt und das Mauerwerk beschädigt, besteht kein Versicherungsschutz. Da die Grundwasserdichtheit von Kellerräumen von vielen baubedingten Faktoren abhängt und Risiken somit schlecht einzuschätzen sind, schließen Versicherungen deshalb Grundwasserschäden dieser Art aus.
Überprüfung der Police
Um Lücken zu vermeiden, sollten Sie Ihre Versicherungsverträge genau gelesen und mit der Versicherungsgesellschaft klären, was zusätzlich eingeschlossen werden kann. Einige Policen bieten bereits Schutz, wenn nur eine sogenannte Teilüberschwemmung vorliegt. Standardmäßig muss immer das gesamte Grundstück überschwemmt sein.
Und achten Sie auf die Wartezeiten in den Verträgen – gerade im Hinblick auf die schadenträchtigen Sommermonate. Wenn das Wasser bereits im Keller steht, ist es dafür viel zu spät! Denn nach Abschluss der Versicherung dauert es erstmal einige Wochen, bis der Versicherungsschutz greift. Der Grund ist einfach: Durch die Wartezeit wird verhindert, dass eine Versicherung nicht erst abgeschlossen wird, wenn der Schaden schon passiert ist. Und noch ein Tipp für Hotelbetriebe: Spezielle Versicherungskonzepte wie die All-Risk-Versicherung bieten einen Rundumschutz bei Naturereignissen an – egal ob mit oder ohne Hochwasser im eigenen Grundstück!
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