Schadensrisiken im Gastgewerbe

Kein Hotelier ist vor Schäden gefeit, die in seinem Betrieb passieren können. Aufgrund vieler Gäste besteht ein besonders hohes Risiko für Personen- und Sachschäden. Verschuldet ein Unternehmen (Inhaber haften auch für ihre Mitarbeitenden) eine Verletzung am Kunden oder dessen Besitz, muss der Betreiber finanziell aufkommen. Personenschäden können Behandlungskosten, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen.

Viele Schäden treffen den Hotelier und seinen Betrieb, in den er viel investiert hat. Wird durch Leitungswasser, Brand, Sturm oder Hagel Teile des Gebäudes oder der Einrichtung zerstört, beeinträchtigt das nicht nur den Betriebsablauf. Die Reparatur- und Ersatzkosten sind hoch, die Betriebsunterbrechung und -einschränkung sorgt für Umsatzeinbußen.

Wo Menschen aufeinandertreffen, kann es manchmal auch zu Streit kommen. Können sich die Parteien nicht einigen, trifft man sich vor Gericht wieder. Kommt es mit Mietern oder Mitarbeitenden, Gästen oder Lieferanten zu einem Rechtsstreit, wird ein Anwalt benötigt. Auch hier sollten Kosten abgesichert sein.

Ein weiteres Risiko bedroht den Hotelier zusätzlich: Internetkriminalität. Deutlich häufiger sind Betriebe von Attacken aus dem Netz betroffen, als von Einbruch oder Feuer. Der Schaden ist teilweise hoch, der Geschäftsbetrieb kann komplett zum Erliegen kommen.

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