Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ schafft seit Januar 2018 Anreize, die betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV) noch attraktiver zu machen. Denn: Ihre Arbeitnehmer müssen fürs Alter vorsorgen. Sie können sie dabei unterstützen und dabei selbst profitieren!

Verbesserung der Rahmenbedingungen

Zehn Gründe sprechen für Ihre neue Betriebsrente:
  1. Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen: Jeder Betrag, den Ihr Arbeitnehmer in seine Vorsorge einzahlt, reduziert Ihre Sozialabgaben.
  2. Betriebsrente statt Lohnerhöhung: Lohnerhöhungen bringen meist nur einen kurzzeitigen Motivationseffekt. Eine stetig wachsende Betriebsrente lohnt sich immer und ist günstiger und fairer – für alle Mitarbeiter!
  3. Mitarbeiterbindung: Werden Sie „sexy“ für Ihre Mitarbeiter. Wer vorsorgt, bekommt sein Engagement in Leistung und Treue zurückgezahlt! Die Betriebsrente ist ein Wohlfühlfaktor für Ihre Mitarbeiter.
  4. Staat zahlt mit Zuschüsse von 30 Prozent bei Verträgen für Mitarbeiter, die weniger als 2200 Euro pro Monat verdienen!
  5. Kein Wildwuchs bei Verträgen: Bevor Mitarbeiter mit irgendeinem Modell kommen, sollten Sie ein Angebot machen. So bekommen Sie eine einheitliche, leicht zu organisierende Betriebsrente.
  6. Gesetzeskonforme Betriebsrente: Durch das neue Gesetz ergeben sich neue Anforderungen an Ihre Versorgungsordnung. Nutzen Sie die Chance und machen sie Ihre Betriebsrente fit für die Zukunft.
  7. Betriebsrente zum Nulltarif möglich: Durch staatliche Förderung und steuervergünstigte Berechnung lässt sich die Betriebsrente ohne Kosten für Sie realisieren! Freiwerdende Mittel können wieder zur Mitarbeitermotivation eingesetzt werden.
  8. Individuelle Förderung einzelner Mitarbeiter: Sie wollen Ihre Leistungsträger fördern? Die Betriebsrente eröffnet Ihnen je Menge Gestaltungsmöglichkeiten.
  9. Keine Risiken mehr: Durch das neue Sozialpartnermodell sind Sie nicht mehr für die Rente Ihrer Mitarbeiter haftbar. Mehr Sicherheit, keine weiteren Verpflichtungen.
  10. Einfachste Abwicklung durch Fritz & Fritz
    Sie legen die Regeln fest, wir arbeiten Ihre Versorgungsordnung aus, unterbreiten den Mitarbeitern ein Angebot und schließen die Verträge ab. Zudem übernehmen wir die Betreuung und stehen für Fragen zur Verfügung.

Wie Ihre Betriebsrente laufen lernt:

Sie bestimmen die Gestaltung der Betriebsrente. Wer bekommt wie viel? Welche Eigenleistungen können Mitarbeiter erbringen? Welche zusätzlichen Angebote werden gemacht?

Die Versorgungsordnung bildet die Grundlage Ihrer Betriebsrente. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung.

Wir gestalten Ihre Betriebsversammlung und Ihre Gehaltsbeilage. Zudem erstellen wir Ihnen eine individuelle Beratungsseite im Internet, auf der sich Ihre Mitarbeiter zusätzlich informieren können

Jeder interessierte Mitarbeiter bekommt ein individuelles Angebot.

Fritz & Fritz kümmert sich um den Abschluss der Verträge und die Verwaltung. Neue Mitarbeiter werden die Versorgung integriert.

Betriebsrente jetzt! Sie und Ihre Mitarbeiter werden begeistert sein.

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Modelle zur Wahl

Je nachdem, was Sie erreichen wollen und wie die Struktur Ihrer Belegschaft ist, haben Sie viele Gestaltungsmöglichkeiten. Ihre Mitarbeiter*innen sind jung und leistungsfähig? Dann nutzen Sie so genannte Budgettarife und gönnen Sie ihnen ein „Gesundheits-Budget“.

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